Montag, März 30, 2026
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Entlastung für Vereine: Bürokratieabbau bei Festen

Das neue Bürokratieabbaugesetz entlastet ab sofort das Ehrenamt bei der Durchführung von Veranstaltungen (Vereinsfeste, Sport-Events, Tag der offenen Tür).

Vereine und ehrenamtliche Organisationen müssen den Ausschank von Getränken ab sofort nicht mehr anzeigen. Das bisherige Hessische Gaststättengesetz wurde entsprechend angepasst.

Die Vorteile im Überblick:

Keine Anzeigepflicht mehr beim Gewerbeamt.

Keine Verwaltungsgebühren mehr für die Gestattung.

Wegfall der Vier-Wochen-Frist: Mehr Flexibilität für spontane Termine.

Diese Neuregelung des Hessischen Landtags soll die ehrenamtliche Arbeit und nicht-gewinnorientierte Initiativen in der Region deutlich erleichtern.

Quelle: Gemeinde Hasselroth

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