Main-Kinzig-Kreis/Hanau/Gelnhausen/Landkreis Wetterau, 08.11.2023 E-Autos haben viele Vorteile – darunter teils eine Befreiung von der Kfz-Steuer, niedrige Wartungskosten und einen jährlichen Bonus durch die THG-Quote. Doch nicht alle, die gerne ein Elektroauto fahren würden, können sich derzeit eines leisten. E-Autos aus zweiter Hand sind zwar noch selten, aber werden mit der Zeit häufiger und versprechen eine große Ersparnis. Der Pressesprecher im Kreis Main-Kinzig und Wetterau, Anton Hofmann, vom ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, verrät, worauf beim Kauf eines gebrauchten E-Autos zu achten ist.
Bremsen testen
Eine Checkliste hilft, die vielen Dinge, die beim Gebrauchtwagenkauf unabhängig vom Antrieb überprüft werden sollten, im Blick zu behalten. Gleichzeitig sollte beim Kauf eines Elektroautos ein besonderes Augenmerk auf die Antriebsbatterie und die Bremsen gelegt werden. Elektroautos bremsen zum größten Teil mit den Motoren. Das führt einerseits zu weniger Verschleiß der Bremsanlage, andererseits wird diese oft zu wenig beansprucht – besonders hinten. Hierdurch können Schäden entstehen, die einen frühzeitigen Austausch zur Folge haben. Der Zustand der Bremsen lässt sich beispielsweise im Rahmen eines Gebrauchtwagengutachtens von Prüforganisationen wie der GTÜ herausfinden. Dabei wird der Zustand und damit der Wert des Fahrzeugs ermittelt. Geprüft und dokumentiert werden in der Regel Karosserie, Ausstattung, Fahrwerk, Aggregate, Elektrik, Beschädigungen, die über den normalen Gebrauch hinausgehen und die Historie des Fahrzeugs. Kosten: etwa 100 Euro, Dauer: etwa 45 Minuten – je nach Angebot. Im besten Fall hat der Händler oder Verkäufer einen solchen Test bereits machen lassen und kann das Ergebnis vorweisen. Falls kein Testergebnis vorliegt, empfiehlt es sich, mit dem Verkäufer oder der Verkäuferin auszuhandeln, wer sich darum kümmert und den Check bezahlt.
Antriebsbatterie prüfen lassen
Die Batterie ist das teuerste und empfindlichste Bauteil eines Elektroautos. Sollte der Batteriecheck für Elektrofahrzeuge nicht Teil des Gebrauchtwagengutachtens sein, sollte vom Verkaufenden gesondert ein Zertifikat über die Batteriegesundheit („State of Health“) angefordert werden. Ein SoH von beispielsweise 75 Prozent bedeutet, dass nur noch 75 Prozent der ursprünglichen Batteriekapazität vorhanden ist. Entsprechend der Restkapazität verringert sich die Reichweite. Diese Restkapazität ist entscheidend für die Wertbestimmung eines gebrauchten E-Autos.
Wichtig: Bei vielen Elektroautos vor 2021 wurde die Batterie nicht miterworben, sondern lediglich beim Hersteller gemietet. Wer nun einen solchen Gebrauchten kaufen möchte, muss entweder den Mietvertrag übernehmen oder beim Hersteller den Akku zum Restwert ablösen. Die Kosten dafür kommen dann noch einmal zum Kaufpreis hinzu.
Augen auf bei der Garantie
Beim Gebrauchtwagenkauf sollten Kundinnen und Kunden unbedingt auf die unterschiedlichen Garantien und Gewährleistungen achten. Handelt es sich um einen jungen Gebrauchten, kann auch in zweiter Hand noch von der freiwilligen Herstellergarantie profitiert werden. Häufig sind diese an bestimmte Bedingungen geknüpft, die man sich vorab genau anschauen sollte.Vom Autoverkäufer oder von der -verkäuferin sollte man sich schriftlich exakt bestätigen lassen, dass die Herstellergarantie übertragen wird und alle Garantiebedingungen des Herstellers bis zum Zeitpunkt des Verkaufs eingehalten wurden. Insbesondere bei E-Autos ist das von Vorteil, da viele Hersteller acht oder mehr Jahre Garantie auf den Antriebsakku geben, wenn Anweisungen aus der Betriebsanleitung – zum Beispiel zum Aufladen oder zu Standzeiten – eingehalten wurden.
Wer von einem Händler kauft, wird außerdem durch die sogenannte Mängelgewährleistung geschützt. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und sichert Käuferinnen oder Käufer ab, sollten in den ersten zwei Jahren nach dem Kauf Mängel am Fahrzeug auftreten. Achtung: Ganz umgangen werden kann sie nicht, aber einige Gebrauchtwarenhändler verkürzen die Zeit auf ein Jahr. Daher rät der ACE vorab genau die AGB zu prüfen.
ACE-Tipp: Der ACE rät allen, sich für den Gebrauchtwagenkauf an einen Händler zu wenden und nicht von privat zu kaufen, um sich für mögliche Probleme abzusichern. Sollte sich beim Privatkauf ein Mangel am E-Auto herausstellen, sind die genannten Ansprüche deutlich schwerer geltend zu machen als beim Kauf von einem gewerblichen Händler.
Pflegezustand nachvollziehen
Hinsichtlich des Pflegezustands gilt für E-Autos ebenso wie für Verbrenner: Der optische Eindruck kann täuschen. Daher ist es sinnvoll, den „Lebenslauf“ des Fahrzeugs nachvollziehen zu können. Je penibler der Verkäufer beziehungsweise die Verkäuferin die Fahrzeughistorie nachweisen kann, desto besser. Bestenfalls lassen sich so Antworten auf alle wichtigen Fragen finden: War der Wagen regelmäßig bei der Inspektion? Dies ist im Service-Heft dokumentiert. Reparaturrechnungen dienen als Beleg. Ist die Laufleistung realistisch? Anhand von HU-Berichten lässt sich überprüfen, ob die Kilometerangabe zumindest plausibel ist. ACE-Tipp: Handelt es sich um ein digitales Serviceheft, sollte dieses vollständig in ausgedruckter Form als Nachweis übergeben werden.
Über den ACE Auto Club Europa:
Klare Orientierung, sichere Hilfe, zuverlässige Lösungen: Der ACE Auto Club Europa ist seit 1965 als starke Gemeinschaft für alle modernen mobilen Menschen da, egal mit welchem Verkehrsmittel sie unterwegs sind. Als Mobilitätsbegleiter hilft der ACE international, unbürokratisch und unabhängig. Kernthemen sind die Unfall- und Pannenhilfe, Verkehrssicherheit, Verbraucherschutz, Elektromobilität und neue Mobilitätsformen.
Quelle: Anton Hoffman