In den kommenden Tagen werden alle Eigentümer von Grundbesitz in der Gemeinde Gründau ihre neuen Grundsteuerbescheide erhalten.
Im Zuge der Grundsteuerreform hat das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag neu festgesetzt. Die jährlich zu zahlende Grundsteuer errechnet sich aus diesem Grundsteuermessbetrag, der mit dem Hebesatz der Gemeinde Gründau (200 %) multipliziert wird.
Die Gemeinde Gründau weist darauf hin, dass Widersprüche gegen den Messbetrag ausschließlich an das Finanzamt zu richten sind.
Weiterhin wird darum gebeten, bei Zahlungen nur noch das auf dem Grundsteuerbescheid angegebene Kassenzeichen zu verwenden. Alle Zahlungen, die mit dem alten Kassenzeichen
(gültig bis 2008) getätigt werden, können nicht mehr zugeordnet werden und müssen künftig zurück auf das Auftraggeberkonto überwiesen werden.
Quelle: Clark Kent