Wer bei einem PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet worden ist, erhält von den auswertenden Laboren ein entsprechendes Hinweis-Dokument – den Laborbefund. Dieser, in Verbindung mit dem Personalausweis, dient nach Ende der häuslichen Isolierung als Genesenennachweis. Darauf weist das Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr hin. Bisher hatte der Main-Kinzig-Kreis als zusätzliche Hilfe einen separaten Nachweis an infizierte Bürgerinnen und Bürger des Kreises verschickt. Nachdem es ebenso wie beim digitalen Impfnachweis mittlerweile sehr leicht und etabliert ist, sich in Apotheken und in Hausarztpraxen einen Genesenennachweis ausstellen zu lassen, ist dieses Angebot des Kreises jedoch nicht länger notwendig.
Als Genesene gelten Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben und das mit einem positiven PCR-Test nachweisen können. Ein einfacher Schnelltest oder ein Antikörpertest reichen nicht aus. Der Main-Kinzig-Kreis weist deshalb erneut darauf hin, dass der Laborbefund aufgehoben werden muss. Nur auf dieser Grundlage kann in Apotheken und Praxen ein Genesenennachweis ausgestellt werden.
Der Laborbefund selbst ist als Nachweis für eine überstandene Covid-19-Erkrankung gesetzlich anerkannt und kann auch als solcher verwendet werden, ganz ohne zusätzliches medizinisches Zertifikat. Er kann in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache verfasst sein und sowohl digital als auch in Papierform vorliegen. Um als genesen zu gelten, muss die Testung mindestens 28 Tage her sein und darf maximal sechs Monate zurückliegen.
Quelle: Main-Kinzig-Kreis