Vor der entscheidenden Plenarsitzung des Bundesrates am 13. Juni appelliert der Wirtschaftsrat der CDU an die Ministerpräsidenten, dem geplanten Aussetzen der europäischen Lieferketten- und Nachhaltigkeitsberichtspflichten zuzustimmen. Es braucht ein eindeutiges Zeichen aus Deutschland, da insbesondere der von KMU geprägte Wirtschaftsstandort in Hessen von diesen Vorgaben massiv belastet ist.
Der Wirtschaftsrat unterstützt die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Entschärfungen daher ausdrücklich: Sie sind ein erster, überfälliger Schritt zu Bürokratieabbau und Deregulierung.
„Die vorgeschlagenen Anpassungen reduzieren den übermäßigen Aufwand für Unternehmen erheblich. Mit der Zustimmung im Bundesrat sendet Deutschland ein klares Signal nach Brüssel: Bürokratieabbau wird nicht nur gefordert, sondern auch konkret umgesetzt. Denn er ist wirtschaftliche Notwendigkeit”, erklärt Dr. Joachim von Schorlemer, Landesvorsitzender des Wirtschaftsrates in Hessen.
Bereits heute sehen sich deutsche Unternehmen durch überbordende Dokumentationspflichten in ihrer Wettbewerbsfähigkeit massiv eingeschränkt. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist auf dem höchsten Stand seit zehn Jahren. Mit Sorge betrachtet der Wirtschaftsrat daher, dass der Umweltausschuss des Bundesrates den EU-Vorschlägen zur Entschärfung der Richtlinien kritisch gegenübersteht. Diese Positionen dürften sich in der Beschlussfassung des Bunderates nicht durchsetzen, es brauche ein eindeutiges Bekenntnis, mahnt der Wirtschaftsrat in Hessen. „Es wäre ein fatales Signal, wenn der Bundesrat diese Chance zur Entlastung verstreichen ließe”, so von Schorlemer weiter. „Es ist richtig, das Lieferkettengesetz und unsinnige Nachhaltigkeitsberichtspflichten jetzt auszusetzen. Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft vor Ort muss Maßstab für die Politik in Hessen, Bund und Europa sein. Ziel muss es zudem sein, die Vorgaben auf europäischer Ebene langfristig zu entkernen.”
Die Europäischen Gesetzgeber hatten im Vorfeld für das befristete Aussetzen des EU-Lieferkettengesetzes (CSDDD) und der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht (CSRD) gestimmt. Diese Entscheidung ist aus Sicht des Wirtschaftsrates richtig und wichtig, um die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) zu stärken. Die Anpassung der EU-Richtlinie steht nun im Bundesrat zur Abstimmung.
Quelle: Redaktion MKK Echo