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Bürokratieabbau entlastet Vereine

Für Veranstaltungen ist keine gaststättenrechtliche Anzeige mehr erforderlich

Der Gesetzgeber hat im Zuge es Bürokratieabbaus das Hessische Gaststättengesetz (HGastG) geändert. Demnach entfällt für Vereine und gemeinnützige Organisationen die Pflicht zur gaststättenrechtlichen Anzeige, wenn bei Veranstaltungen Speisen und Getränke angeboten werden. Bisher mussten Vereine jede Bewirtung vorab bei der zuständigen Behörde anzeigen. Dies ist nun nicht mehr erforderlich. Gleichwohl bleiben andere Verpflichtungen weiterhin bestehen.

Seit Ende 2025 sind „nicht-gewinnorientierten Organisationen oder Initiativen“ von der Anzeigepflicht für den „vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass befreit“. Davon profitieren unter anderem Sport- und Kulturvereine, die Freiwillige Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Bürger- und Elterninitiativen, aber auch informelle Gruppen wie Elternbeiräte, die bei Veranstaltungen Speisen und Getränke verkaufen. Die Neuregelung reduziert den organisatorischen Aufwand und soll das ehrenamtliche Engagement stärken, indem sich Veranstaltungen flexibler planen und kurzfristiger umsetzen lassen.

Von der Änderung im Rahmen des Ersten Bürokratieabbaugesetzes unberührt bleiben geltende Vorschriften, insbesondere im Bereich Hygiene, Jugendschutz oder Lärmschutz. Und wenngleich die gewerberechtliche Meldung der Veranstaltung entfällt, gibt es mitunter weitere Genehmigungen, die eingeholt werden müssen, etwa zur Flächennutzung, für Straßensperrungen oder den Brandschutz. Auch Lager- oder Brauchtumsfeuer müssen angezeigt werden.

Diese Hinweise hat das städtische Gewerbeamt jenen Vereinen, die seit Inkrafttreten des Gesetzes Ende 2025 noch eine gaststättenrechtliche Anzeige gestellt hatten, mitgegeben und Kontakte etwa zur Feuerwehr für den Brandschutz vermittelt. Diese Übergangslösung greift mittlerweile nicht mehr. Daher sensibilisiert der Erste Stadtrat Karl-Heinz Kaiser als zuständiger Dezernent Vereine dafür, ihre Veranstaltung sorgfältig zu planen. Dazu gehört auch, etwaige Risiken abzuwägen und diesen vorzubeugen. „Daher empfehlen wir Veranstaltenden, die Feste mit mehr als 500 Besuchenden gleichzeitig auf dem Veranstaltungsgelände planen, sich frühzeitig hinsichtlich eines (möglichen) Sicherheitsgespräches mit uns in Verbindung zu setzen“, so Kaiser. Dies ist möglich per E-Mail an ordnungsbehoerde@maintal.de mit formlosen Infos zum Fest und zur Ansprechperson.

Sinnvoll für Veranstaltende ist immer auch die (freiwillige) Meldung im städtischen Veranstaltungskalender unter http://www.maintal.de/veranstaltungen, um den Termin zu bewerben.

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Quelle: Stadt Maintal

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