Samstag, November 23, 2024
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„Bürgerfreundlich, innovativ und einmalig in Deutschland“

Hanaus Bürgermeister Dr. Maximilian Bieri erläutert im Ausschuss das Konzept des Haus rund um das Erwerbsleben
In Hanau soll mit dem „Haus rund um das Erwerbsleben“ eine neue Infrastruktur mit bedeutendem sozialen und arbeitsmarktpolitischem Mehrwert entstehen.

Bürgermeister Dr. Maximilian Bieri nutzte die jüngste Sitzung des Struktur- und Umweltausschusses, um zu erläutern, wie die Realisierung dieses deutschlandweit einzigartigen Zentrums die verschiedenen Facetten des Erwerbslebens integriert. „Die Zusammenführung von Angeboten aus den Bereichen sozialer Unterstützung, Weiterbildung und Arbeitsförderung sowie dem Arbeitgeberservice unter einem Dach soll eine bessere Zusammenarbeit von Ämtern, kurze Wege und eine besonders bürgerfreundliche Beratung ermöglichen.

„Mit unserer Entscheidung, die Kreisfreiheit anzustreben, geht die strategische Ausrichtung auf mehr kommunale Eigenständigkeit und Autonomie einher. Das hier vorgestellte Leuchtturm-Projekt markiert einen der wichtigsten Schritte auf diesem Weg,“ so Bieri und ergänzt, dass auf diese Weise sowohl die Lebensqualität der Menschen als auch die Wettbewerbsfähigkeit der Stadt gestärkt werden.

Mit der Kreisfreiheit zum 1.1.2026 wird die Stadt nach seinen Worten endlich in die Lage versetzt, eine passgenaue Hanau-spezifische Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zu gestalten. „Mit unserer zukunftsorientierten Konzeption präsentieren wir eine bundesweit einmalige Antwort auf die Herausforderung, die sich daraus ergibt, dass unsere Sozialsysteme derzeit in ganz unterschiedlichen und zudem undurchlässigen Rechtskreisen denken und arbeiten. Mit dem ‚HrudE‘ werden wir für alle Fragen rund um das Erwerbsleben zukünftig eine Adresse für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen schaffen.“

Ähnlich positiv sieht es die Agentur für Arbeit. „Beim Haus rund um das Erwerbsleben bringen zwei starke Partner ihre Kompetenzen zusammen und schaffen so ein Modell, das beispielhaft in Deutschland ist“, erklärt Heike Hengster, die Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Hanau. „Der Grundgedanke, alle Anliegen beginnend mit der Geburt und der Auszahlung von Kindergeld über die begleitende Beratung, Qualifizierung und Unterstützung vom Einstieg in das Berufsleben über das gesamte Erwerbsleben bis zum Ausstieg und der Rentenberatung in einem Gebäude zu vereinen, ist bisher einmalig in Deutschland. “

Im Mittelpunkt der Planungen, die jetzt mit Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung in die nächste Phase gehen sollen, steht das Ziel, die beste Dienstleistung für Hanauer Bürgerinnen und Bürger sowie die Hanauer Unternehmen zu bieten, indem es künftig eine gemeinsame Anlaufstelle gibt. Unter einem Dach werden das Jobcenter/gemeinsame Einrichtung, das Sozialamt mit Leistungserbringung auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes, das Amt für Wohnhilfen und Soziales sowie Angebote der Volkshochschule zusammengeführt, so dass die Prozesse vernetzt und im Interesse der Betroffenen aufeinander abgestimmt werden können. Der Magistrat hat bereits dem Auftrag an die BauProjekt Hanau GmbH zugestimmt, die konkrete Entwurfsplanung inklusive Kostenberechnung für den städtischen Teil des Gebäudes erstellen zu lassen. Die Stadtverordneten werden sich in ihrer Sitzung am 18. März damit befassen.

Die grundsätzliche Planung sieht vor, dass auf den Grundstücken der Stadt Hanau und der Bundesagentur für Arbeit ein Neubauprojekt „Haus rund um das Erwerbsleben“ realisiert wird. Dabei werden getrennte Gebäudekomplexe errichtet, die über einen gemeinsamen Zugang /Foyer miteinander verbunden sind.

Bereits 2018 gab es einen Letter of Intent mit der Bundesagentur für Arbeit, auf dessen Basis die ersten Planungen zur Grundlagenermittlung für das Projekt beauftragt werden konnten. In einem weiteren Schritt folgte eine Vorplanung, die sich mit Fragen der Objekt- und Tragwerksplanung, Haustechnik-, Brandschutz-, Bauphysik- und Freianlagenplanung sowie einer Kostenschätzung befasst hat. Dabei wurde besonders auf eine nachhaltige Gestaltung Wert gelegt, um die Energieeffizienz und die Umweltverträglichkeit des Gebäudekomplexes sicherzustellen.

Im Laufe dieses Prozesses wurde die ursprüngliche Planung dahingehend optimiert, dass der Anteil an versiegelten Flächen zugunsten einer stärkeren Durchgrünung des Quartiers minimiert werden konnte. Ein gemeinsamer Eingang erschließt beide Gebäude, die Begrünung der Fassaden trägt zur Verbesserung der Luftqualität und einer natürlichen Verschattung bei.

Die Gesamtkosten auf Seiten der Stadt werden auf rund 50,5 Mio. Euro veranschlagt. „Das ‚Haus rund um das Erwerbsleben‘ ist konzeptionell und auch räumlich ein Leuchtturmprojekt der angestrebten Kreisfreiheit“, bewertet Dr. Bieri vor dem Hintergrund der Kosten und ergänzt, dass der ambitionierte Zeitplan einen Umzug für 2028 anstrebt. Bis dahin werde es eine Zwischenlösung im Business Triangle geben, die zwar nicht die innovativen Raumkonzepte und Arbeitsbedingungen bieten wird, aber dennoch wichtige Grundlagen für die Vernetzung der Behörden bereits schaffen kann.

Wie der Bürgermeister weiter erläutert, basiert das inhaltliche Konzept des Hauses auf drei Säulen. Neben der Agentur für Arbeit, die Arbeitslose nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) III betreut und in Kindergeldfragen zuständig ist, nimmt die „gemeinsame Einrichtung“ (gE) eine zentrale Rolle ein. Dieses künftige Jobcenter wird nach dem SGB II in gleichberechtigter Trägerschaft der Stadt Hanau und der Agentur für Arbeit geführt. „Hier können wir als Stadt, als Träger dann über lokale Schwerpunkte und Strategien zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit in Hanau entscheiden. Gleichzeitig vereinen sich hier unsere örtlichen Kenntnisse über die konkreten Bedürfnisse unserer Bürgerinnen und Bürger mit der hohen Expertise der Bundesagentur für Arbeit.“

Die gemeinsame Einrichtung wird nach den Worten des Sozialdezernenten die schwierige Situation beenden, dass Behörden heute aus Datenschutzgründen Arbeiten doppelt und dreifach machen müssen, weil jeder Fall immer wieder neu erfasst werden muss, wenn die Zuständigkeit von Arbeitsagentur zu Jobcenter wechselt. „Mit dem Schritt in die gE erreichen wir, dass Daten und Erkenntnisse beim Übergang von der Arbeitslosigkeit zu Leistungen aus dem SGB II (beispielsweise bei Langzeitarbeitslosigkeit) nicht verloren gehen, sondern verfügbar bleiben. „Es ist also weiterhin einsehbar, welche Vermittlungsunterstützung, Förderung und Schulung bereits unternommen wurden.“ Andrerseits könne auch ein gemeinsamer Arbeitgeberservice angeboten werden. „Potenzielle Arbeitgeber haben einen Ansprechpartner, wenn es um die Akquise von Personal geht.“

Der dritte Baustein, der das Haus rund um das Erwerbsleben zu dem außergewöhnlichen Leuchtturm-Projekt werden lässt, ist der städtische Anteil. „Hierbei geht es um die Ansiedlung weiterer Teile unserer kommunalen Sozialpolitik“, macht der Bürgermeister deutlich, welche Bedeutung die Entscheidung hat, dort auch das Stadtsozialamt, das Leistungen nach SGB XII bearbeitet, also Menschen betreut, die wegen Behinderung, besondere Lebenslagen oder gesundheitlichen Einschränkungen im Alter Unterstützungen beziehen. Neu wird dabei sein, dass in dieser Behörde auch die Bearbeitung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verortet werden soll, was für den Übergang in andere Leistungsformen und die Arbeitsmarktintegration ebenfalls sinnvoll ist. Das Angebot wird durch das städtische Amt für Wohnhilfen und Soziales ergänzt, welches die Themen Wohngeld und Rentenberatung aber auch die Vermittlung von sozialem Wohnraum bearbeitet.

Schließlich wird die Volkshochschule einen weiteren kommunalen Beitrag im Haus erbringen, um sicherzustellen, dass so Kurse der beruflichen Bildung und Sprachkurse genau dort stattfinden können, wo an der Arbeitsmarktintegration von Arbeitslosen, Jugendlichen oder geflüchteten Menschen gearbeitet wird.

„Das alles und noch mehr bündeln wir in einem Haus“, ordnet Dr. Bieri ein und ergänzt: „Es liegt nicht in unserer Kompetenz unsere Sozialgesetze zu reformieren, das obliegt dem Gesetzgeber. Wir können aber Rahmenbedingungen schaffen, um kurze Wege für alle Beteiligten, eine zentrale Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und eine engere Zusammenarbeit zwischen den Ämtern zu ermöglichen.“

 

Quelle: Güzin Langner

 

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