Montag, Mai 11, 2026
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Behördenübergreifende Kontrollen: Zahlreiche Verstöße undHaftbefehl vollstreckt

Maintal (ots) – (lei) Eine enge Verzahnung verschiedener Stellen und deren
gebündelte Fachkompetenz sind maßgeblich, um bei umfassenden Kontrollen effektiv
zu sein. Genau das war der Fall bei einer behördenübergreifenden Kontrollaktion
in Maintal am Samstagabend. In einer zeitlich koordinierten Kontrollaktion
wurden zwischen 18 Uhr und 1 Uhr mehrere Gaststätten und gastronomische Betriebe
umfassend überprüft.

An den Maßnahmen beteiligt waren Einsatzkräfte der Polizeistation Maintal, der
Steuerfahndung, des Zolls, der Kriminalpolizei sowie der Stadtpolizei Maintal.
Ziel der Kontrollen war insbesondere die Überprüfung der Einhaltung
steuerlicher, gewerberechtlicher sowie ordnungsrechtlicher Vorschriften.

Insgesamt wurden 68 Personen kontrolliert und fünf Lokale einer intensiven
Überprüfung unterzogen. Bereits im frühen Verlauf der Maßnahmen konnte ein
offener Haftbefehl in Höhe von 2.500 Euro vollstreckt werden.

Der Zoll stellte im Rahmen seiner Kontrollen erhebliche Verstöße im Zusammenhang
mit Tabakwaren fest. So wurden über 14 Kilogramm zwar versteuerter, jedoch
offenbar unrechtmäßig in Verkehr gebrachter Tabak sowie mehr als zwei Kilogramm
unversteuerter Tabak sichergestellt. Gegen die Verantwortlichen wurden
entsprechende Anzeigen gefertigt.

Auch die Stadtpolizei dokumentierte mehrere bauliche und betriebliche Mängel in
den überprüften Objekten, die im weiteren Verlauf ordnungsrechtlich verfolgt
werden. Darüber hinaus wurden insgesamt 13 Glücksspielautomaten aufgrund
unsachgemäßer Nutzung durch die Behörden versiegelt. Ein weiterer Automat wurde
als vollständig illegal eingestuft und unmittelbar beschlagnahmt.

Im Bereich der waffenrechtlichen Vorschriften leitete die Polizei zudem ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, nachdem ein entsprechender Verstoß
festgestellt worden war. Die Steuerfahndung verhängte im Zuge ihrer Prüfungen
zudem zwei Bußgelder wegen fehlerhafter beziehungsweise unsachgemäßer
Kassennutzung.

In mehreren der kontrollierten Lokalitäten wurden zudem in Sanitärbereichen
weißliche Substanzen in geringsten Mengen aufgefunden. Ob es sich dabei um
Drogen handelte, ließ sich aufgrund der nicht ausreichenden Testfähigkeit nicht
feststellen.

Quelle: Polizeipräsidium Südosthessen

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