ÖDP: Sperrklauseln verursachen schon lange Minderheitsregierungen und seit 2024 auch Sperrminoritäten in Landtagen. Falsch verstanden: Erstmals seit 1975 im Saarland haben die Fünf-Prozent-Sperrklauseln mittlerweile bereits elf Minderheitsregierungen in Landtagen der Bundesrepublik Deutschland verursacht, anstatt diese zu verhindern. Seit 2024 verursacht diese nun auch Sperrminoritäten. Aktuell sind es drei in den Landtagen von Brandenburg und Thüringen (jeweils AfD) und im Bundestag (AfD + Die Linke). Insbesondere für die Landtage in Brandenburg und Thüringen sind die Auswirkungen dramatisch. „Ohne die 5%-Sperrklauseln hätte es sehr wahrscheinlich die Minderheitsregierungen und die aktuellen Sperrminoritäten nicht gegeben. Dennoch wird von politischen Akteuren der im Landtag vertretenen Parteien nach wie vor und völlig unbeirrt die Lanze für dieses undemokratische, ganz offensichtlich unwirksame und nun auch die Demokratie gefährdende Werkzeug gebrochen”, moniert Martin Truckenbrodt als Landesvorsitzender der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) in Thüringen. Dies stoße bei seiner Partei auf völliges Unverständnis. Truckenbrodt: „Die aktuelle Sperrminorität der AfD im Thüringer Landtag und die zweite Minderheitsregierung in Thüringen in Folge sind ein direktes Ergebnis der 5%-Sperrklausel. Nach wie vor schafft es der Thüringer Landtag nicht, Funktionen mit der dafür benötigten Zwei-Drittel-Mehrheit nach zu wählen. Das Höchstlebensalter für die Richter am Thüringer Verfassungsgerichtshof wurde nur deshalb kürzlich hochgesetzt, damit das Gericht trotz dieser Problematik zumindest bis zum Ende der aktuellen Legislatur des Landtags auch weiterhin besetzt sein kann. Mit gutem Grund wirbt nun auch Bodo Ramelow, mit seiner eigenen Erfahrung mit Minderheitsregierungen, für eine Abschaffung der Sperrklauseln. Dies bestätigt eindrücklich, dass unsere Klage vor der Landtagswahl 2024 gegen die 5%-Sperrklausel richtig war. Leider hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof die vom Bundesverfassungsgericht legitimierten Brüche von vier im Grundgesetz verankerten verfassungsmäßigen Prinzipien weitergelebt. Er hat damit nicht im Sinne des Freistaats Thüringen, seiner Bürger und der Demokratie entschieden. Man wollte vermutlich auch den darauffolgenden Gang anderer an das Bundesverfassungsgericht als nächster Instanz vermeiden.” Günther Brendle-Behnisch, ÖDP-Bundesvorsitzender aus Mittelfranken ergänzt: „Ohne die 5%-Sperrklauseln wäre die ÖDP schon vor 40 Jahren in den Bayerischen Landtag eingezogen. Dies hätte mit Sicherheit weder dem Freistaat Bayern noch der Demokratie in Deutschland geschadet. Diese Geißelung kleinerer Parteien durch die großen Parteien, muss ein Ende haben. Denn so langsam wird es wirklich gefährlich. Daher unterstützen wir als ÖDP ausdrücklich den Vorstoß des Ex-BVG-Präsidenten Hans-Jürgen Papier. Die Absenkung der Sperrklauseln darf jedoch nicht nur den kleinen Parteien dienen. Dies wäre unehrlich und unredlich. Daher fordern wir die Absenkung auf die Hürde zur Teilhabe an der staatlichen Parteienfinanzierung, also auf 1,0 Prozent bei Landtagswahlen und auf 0,5 Prozent bei der Bundestagswahl. Bei der Europawahl braucht es gar keine Sperrklausel.”
Quelle: Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)

