Freitag, Februar 27, 2026
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Bebauungsplan für Rechenzentrum in Schöneck ist wieder fehlerhaft

Nachdem die Gemeinde Schöneck die Unterlagen erneut öffentlich zugänglich machte, wurde der Bebauungsplan und die dazugehörigen Unterlagen durch die Bürgerinitiative Lebenswertes Schöneck rechtlich geprüft. Das Ergebnis war eindeutig. Der Bebauungsplan ist mit zahlreichen rechtlichen Fehlern bestückt, die die Bürgerinitiative herausgearbeitet und in ihren Einwendungen vorgetragen hat.

Schon wenige Tage nachdem der Gemeinde die Einwendungen der Bürgerinitiative vorlagen, wurde durch die Bürgermeisterin Carina Wacker öffentlich eingeräumt, dass “die Planunterlagen noch weiterer Änderungen (bedürfen) und danach noch einmal öffentlich ausgelegt (werden)”.

Zusammenfassend kann man die aktuelle Situation wie folgt beschreiben: Die Planungsunterlagen sind nach wie vor in sich widersprüchlich und voller rechtlicher Fehler. So ist beispielsweise bis heute unklar, wie eine sichere Lagerung der geschätzt benötigten 180.000 – 270.000 Liter von Dieseltreibstoff für die Notstromversorgung im Grundwasserschutzgebiet sicher realisiert werden soll.

Auch die vieldiskutierte Abwärmenutzung bleibt ein frommer Wunsch, eine konkrete Planung gibt es dazu nicht. Nach der Ankündigung der Bürgermeisterin Carina Wacker soll das nunmehr geplante Rechenzentrum mehr als zehn Mal so viel Energie benötigen, wie das ursprünglich geplante. Eine dafür benötigte Stromkapazität von 100 MVA sei bereits gesichert. Diese Strommenge entspricht grob geschätzt dem Verbrauch der Stadt Hanau für ein Jahr. Die daraus resultierende enorme Abwärmemenge soll nach der aktuellen Planung ungenutzt in die Umwelt geblasen werden.

Obwohl die Gemeinde rechtlich dazu verpflichtet ist, hat sie bei der Suche nach einem alternativen Standort die in jeder Hinsicht nächstliegende Option erst gar nicht ernsthaft geprüft: Gleich in der Nachbarschaft des herausragend guten Ackerbodens, der für das Rechenzentrum verschwendet werden soll, existieren vorbelastete Flächen, u. a. eine ehemalige Müllkippe und ein Gelände aus früherer militärischer Nutzung. Diese Flächen würden sich für ein solches Projekt nicht nur nach dem gesunden Menschenverstand anbieten. Ihr Vorrang ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch hat keine entsprechende Prüfung stattgefunden. Dies ist nicht nur fragwürdig, sondern widerspricht klar den gesetzlichen Vorschriften des Planungsrechts.

Trotz all dieser Mängel kann man beobachten, dass das gute Ackerland schon vermessen wird und die Gemeinde offenbar bemüht ist, schnell Tatsachen zu schaffen. Unverdrossen wird damit weiterhin viel Steuergeld in die Planung eines Projekts investiert, dessen Realisierung seit jeher schwerwiegende rechtliche Bedenken entgegenstehen. Diese scheinen den Gemeindevertretern aber nicht bewusst zu sein. Statt dessen werden im Rahmen der Haushaltsplanungen große „Einmalerlöse“ aus dem geplanten Grundstücksverkauf verbucht und verplant, obwohl man nicht wissen kann, ob und wann diese Einnahmen kommen werden.

Diese Vorgehensweise, das Festhalten an einem rechtlich unsauber geplanten Projekt in Kenntnis all seiner Mängel, wirft nicht zuletzt die Frage nach der persönlichen Haftung auch jedes einzelnen Gemeindevertreters auf.

Die Bürgerinitiative wird das Geschehen weiter beobachten. Sie wird gerichtliche Schritte einleiten, sollten Arbeiten auf den betroffenen Flächen begonnen werden, ohne dass die dagegen stehenden rechtlichen Bedenken umfassend ausgeräumt worden sind. Sie fordert die Gemeinde daher auf, die vorgetragenen Einwendungen der Bürger ernsthaft und ergebnisoffen zu prüfen. Etwaige voreilige Entscheidungen im Interesse des Investors würden alle Beteiligte und letztlich die Steuerzahler teuer zu stehen kommen.

Das nächste Treffen der Bürgerinitiative findet am 4.3.2026 um 20.00 Uhr im evangelischen Gemeindehaus in Schöneck-Büdesheim (Kirchgasse 4, Schöneck) statt. Interessierte sind zur Teilnahme herzlich eingeladen.

Quelle: Redaktion MKK Echo

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