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BDP stellt Position zur ePA klar und bekräftigt das Vertrauen in die Betriebsärzteschaft

Am 23.06.2026 veröffentlichte der Berufsverband Deutscher Psychologinnen
und Psychologen e. V. (BDP) eine Pressemitteilung zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), der u. a. vorsieht, Betriebsärztinnen und Betriebsärzten vollumfänglichen Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) zu gewähren. Die bisherige Regelung, dass Beschäftigte der Einsicht ausdrücklich zustimmen müssen (Opt-In), soll entfallen. Auch in dieser Pressemitteilung plädiert der BDP aus prinzipiellen Gründen für das Beibehalten
des Opt-In-Verfahrens.

Reaktionen auf diese Pressemitteilung haben gezeigt, dass einzelne Äußerungen missverstanden
wurden, was der BDP ausdrücklich bedauert. Anlässlich der Kritik der Betriebsärzteschaft legt der
BDP ausdrücklich Wert auf die Feststellung, dass er weder generell noch anlässlich einer eventuellen
Änderung durch das GeDIG Zweifel daran hat, dass sich die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte an
ihre berufliche Schweigepflicht halten, auch und insbesondere gegenüber Arbeitgebern.
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen gelingt nur mit dem Vertrauen der Versicherten. Fach- und
Berufsverbände sind vereint in dem Anliegen, Patient*innen größtmögliche Transparenz und Selbstbestimmung über ihre Daten zu ermöglichen. Unser Verband fordert seit vielen Jahren u. a. sogenannte Opt-In-Rechte für gesetzlich Versicherte und feingranulare Verschattungsrechte auf Dokumentenebene – v. a. betreffend ihrer hochsensiblen Daten aus psychiatrisch/psychotherapeutischen Behandlungen. Dies fordern wir übergreifend und für die unterschiedlichsten Kontexte.

Die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht von Betriebsärztinnen und -ärzten stellen wir in keinster Weise in Frage. Wir schätzen die Arbeit dieser wichtigen Berufsgruppe im betrieblichen Kontext
mehr denn je als relevant ein: für Angestellte, für den Erhalt der Gesundheit, für Prävention und
die Förderung gesunder Arbeitsbedingungen

Quelle: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

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