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Bienenkrankheit in zwei Beständen festgestellt

Amerikanische Faulbrut: Sperrbezirk betrifft Hanau-Mittelbuchen und Bruchköbel

In zwei Bienenständen in Hanau-Mittelbuchen ist in dieser Woche der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt worden. Ein Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer wurde um die beiden Ausbruchsherde eingerichtet. Dieser betrifft Teile des Stadtteils Hanau-Mittelbuchen sowie Teile der Stadt Bruchköbel. Alle Bienenhaltungen innerhalb des Sperrbezirkes unterliegen Sperrmaßnahmen und müssen amtlich begutachtet und beprobt werden. Der Sperrbezirk wurde in einer Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen im Kreisgebiet umgrenzt. Sie ist auf der Internetseite des Main-Kinzig-Kreises zu finden.

Die Amerikanische Faulbrut der Bienen ist eine ansteckende Bienenseuche, die in den vergangenen Jahren deutschlandweit erhebliche Bienenverluste verursacht hat. Die Übertragung des Erregers Paenibacillus larvae erfolgt in Form seiner Sporen, zum Beispiel durch Verbringen von Bienenvölkern, den Austausch von Bienenmaterial, Beuten, Gerätschaften, Waben und Bienenprodukten oder durch Räuberei unter Bienenvölkern. Die Sporen kommen aber auch in zahlreichen Handelshonigen vor und können bei Verfütterung übertragen werden. Die Sporen sind sehr widerstandsfähig und können über mehrere Jahrzehnte infektionsfähig sein. Eine Übertragung kann somit auch aus seit längerer Zeit nicht gebrauchtem Bienenmaterial erfolgen.

Die Bienenseuche kann sich schnell flächenhaft ausbreiten und zu hohen Völkerverlusten bis hin zu Totalverlusten führen, wenn die Restriktionsmaßnahmen nicht eingehalten werden. Das Infektionsrisiko ist im Sperrgebiet besonders hoch, dennoch rät das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Main-Kinzig-Kreises auch Imkern außerhalb der Restriktionszone, bei ihren Beständen regelmäßig gewissenhaft auf Faulbrut‐Symptome zu achten. Typische Anzeichen sind dunkel verfärbte, eingesunkene und teils löchrige Zelldeckel, eingetrocknete, nicht ablösbare dunkle Schorfe in offenen Zellen sowie eine fadenziehende kaffeebraune Masse im Inneren der Zellen (Streichholzprobe). Teilweise sind auch nur unspezifische Symptome, wie ein lückenhaftes Brutbild oder ein fauliger Geruch der erkrankten Larven zu sehen; dann hilft die bakteriologische Untersuchung einer Futterkranzprobe weiter. Bei typischen Verdachtsbefunden (positive Streichholzprobe, Schorfe) muss unverzüglich das Veterinäramt informiert werden.

Die Amerikanische Faulbrut kann nicht auf den Menschen übertragen werden und ist für ihn ungefährlich. Der Honig betroffener Bienenvölker kann ohne diesbezügliche Bedenken konsumiert werden.

Der Main-Kinzig-Kreis bittet alle, die im Kreisgebiet und der Stadt Hanau Bienen halten, insbesondere natürlich im Sperrbezirk um Mittelbuchen und Bruchköbel, um die gesetzlich geforderte Anzeige aller Standorte mit Kontaktdaten und genauen Angaben zum Standort, sofern dies noch nicht erfolgt ist. Diese Anzeige kann bevorzugt über den Online-Antrag auf Internetseite des Main-Kinzig-Kreises geschehen (unter Online Antrag – Registrierung Bienenhaltung) oder per E-Mail an 39-ts@mkk.de. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine nicht erfolgte Meldung eines Standortes gegebenenfalls mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Hier geht es direkt zur Allgemeinverfügung des Main-Kinzig-Kreises:

https://www.mkk.de/media/resources/pdf/mkk_de_1/aktuelles_1/bekanntmachungen_1/2026_4/2026-09-23_Tierseuchenbehoerdliche_Allgemeinverfuegung_zum_Schutz_gegen_die_Amerikanische_Faulbrut.pdf

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Quelle: Main-Kinzig-Kreis

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