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Hanau begrüßt geplante Aufnahme in die hessische Mieterschutzverordnung

Hanau soll als Kommune mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt geführt werden / Zusätzliche Schutzregelungen für Mieterinnen und Mieter / Neue Instrumente für die Schaffung von Wohnraum / Verabschiedung der Verordnungsentwürfe voraussichtlich Mitte Novem

Ein neues, am Donnerstag, 24. September, vorgelegtes Gutachten des GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung zeigt auf, in welchen Kommunen der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist. Wurden bisher 49 Kommunen geführt, sind es nun 71. Hanau ist eine der 22 neu hinzugekommenen. Damit sollen künftig auch in Hanau besondere Schutzregelungen für Mieterinnen und Mieter gelten. Gleichzeitig erhält die Stadt zusätzliche Möglichkeiten, Flächen für den Wohnungsbau zu mobilisieren.

Grundlage für die neue Gebietskulisse ist ein Gutachten des GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung, welches die hessischen Wohnungsmärkte anhand von fünf Kriterien untersucht hat. Dazu gehören unter anderem die Entwicklung und Höhe der Angebotsmieten, die Mietbelastung der Haushalte, die Neubauintensität, der Leerstand und die Wohnversorgungsquote.

„Die Entscheidung, Hanau in den Kreis der Kommunen mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt aufzunehmen, trägt einer Entwicklung Rechnung, die wir in Hanau seit Jahren wahrnehmen: Die Nachfrage nach Wohnraum ist hoch, die Mieten sind gestiegen und insbesondere bezahlbarer Wohnraum ist knapp“, sagt Bürgermeister Dr. Maximilian Bieri. „Es ist deshalb richtig, dass Hanau künftig bei den besonderen Regelungen zum Mieterschutz berücksichtigt werden soll.“

Hanau hat in den vergangenen Jahren bereits einen erheblichen Beitrag zur Schaffung neuen Wohnraums geleistet. Durch die konsequente Entwicklung der ehemaligen US-Militärflächen, unter anderem mit dem ArgonnerPark, den Argonnerwiesen, dem Lehrhöfer Park und dem Pioneer Park sowie durch zahlreiche Projekte der Innenentwicklung und Nachverdichtung sind in Hanau in den vergangenen Jahren mehrere tausend neue Wohneinheiten entstanden und auf den Weg gebracht worden. Dass diese Angebote auf eine große Nachfrage treffen, zeigt auch das deutliche Bevölkerungswachstum der Stadt in den vergangenen Jahren.

Mit dem MAIN AU QUARTIER auf dem ehemaligen Bautz-Gelände in Großauheim entsteht das nächste große Wohnquartier. Auf dem rund 14 Hektar großen ehemaligen Industrieareal sind etwa 1.400 Miet- und Eigentumswohnungen vorgesehen.

Mietpreisbremse als Mittel des Mieterschutzes

Mit der Aufnahme in die neue Gebietskulisse sollen in Hanau künftig die besonderen Regelungen der hessischen Mieterschutzverordnung gelten. Dazu gehört die Mietpreisbremse: Bei einer Wiedervermietung darf die Miete grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bei bestehenden Mietverhältnissen gilt eine abgesenkte Kappungsgrenze von grundsätzlich 15 Prozent innerhalb von drei Jahren. Zudem soll bei der Umwandlung vermieteter Wohnungen in Wohnungseigentum und einem anschließenden Verkauf eine verlängerte Kündigungssperrfrist von sechs Jahren gelten.

Die geplante Aufnahme in die Gebietskulisse ist für die Stadt zugleich mit weiteren Handlungsmöglichkeiten verbunden. Hanau soll künftig auch als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a Baugesetzbuch bestimmt werden. Dadurch können Kommunen unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen zusätzliche Instrumente zur Mobilisierung von Wohnbauflächen nutzen.

Zusätzliche Instrumente für mehr Wohnraum

Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, für bestimmte unbebaute oder brachliegende Grundstücke ein besonderes Vorkaufsrecht zu begründen. Auch die Möglichkeiten für Baugebote werden erweitert. Die Gebietsausweisung schafft damit zusätzliche rechtliche Voraussetzungen, um geeignete Flächen für den Wohnungsbau zu aktivieren.

Dr. Bieri betont, dass für die Stadt beide Seiten zusammengehören „Mieterinnen und Mieter vor übermäßigen Preissteigerungen zu schützen, ist wichtig. Dauerhaft entspannen können wir den Wohnungsmarkt aber nur, wenn gleichzeitig weiterer Wohnraum entsteht. Mieterschutz und Wohnungsbau dürfen deshalb nicht gegeneinander ausgespielt werden.“

Ein angespannter Hanauer Wohnungsmarkt ist dabei keine neue Einschätzung. Bereits 2014 hatte der Hanauer Magistrat beim Land die Aufnahme der Stadt in die damalige Kappungsgrenzenverordnung beantragt. Auch nachdem die Stadt später aus dem Geltungsbereich herausgenommen wurde, wiesen die Verantwortlichen weiterhin auf den hohen Druck auf dem Wohnungsmarkt hin.

„Wir haben die großen Entwicklungschancen, die sich Hanau geboten haben, früh erkannt und konsequent für neuen Wohnraum genutzt. Damit haben wir auch einen wichtigen Beitrag für die Wohnraumversorgung in der Rhein-Main-Region geleistet“, sagt Bieri. „Und diesen Weg setzen wir fort. Aber selbst eine Stadt, die in erheblichem Umfang neuen Wohnraum schafft, kann den Nachfrageüberhang einer dynamisch wachsenden Region nicht allein auffangen. Der Wohnungsmarkt endet nicht an der Stadtgrenze.“

Bieri weiter: „Dass das aktuelle Gutachten Hanau nun als angespannten Wohnungsmarkt einstuft, bestätigt, dass der Handlungsdruck real ist. Für uns folgt daraus ein klarer Zweiklang: Wir wollen bezahlbares Wohnen schützen und gleichzeitig alle sinnvollen Möglichkeiten nutzen, um weiterhin neuen Wohnraum zu schaffen.“

Die Verordnungsentwürfe gehen im nächsten Schritt in die Anhörung unter anderem der kommunalen Spitzenverbände, der wohnungswirtschaftlichen Verbände sowie der Interessenvertretungen der Mietenden und Vermietenden. Anschließend sollen sie dem hessischen Kabinett zur Entscheidung vorgelegt werden. Mit einer Verabschiedung wird voraussichtlich Mitte November 2026 gerechnet.

Pressekontakt:
Stadt Hanau, Thomas Nawrath

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Quelle: Stadt Hanau

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