Maintaler Seniorenberatung bietet am 24. Juni Fortbildung für private Helfer*innen an
Wird eine Person mit Pflegegrad im Alltag von privaten Helfer*innen unterstützt, besteht unter Umständen Anspruch auf einen Kassenzuschuss aus dem sogenannten „Entlastungsbetrag”. Eine der Voraussetzungen ist ein Erste Hilfe-Kurs. Daher bietet die Seniorenberatung der Stadt Maintal am Mittwoch, 24. Juni, von 9 bis 13 Uhr einen solchen Kurs an. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Nachbarschaftshilfe bedeutet, pflegebedürftige Menschen im Alltag ehrenamtlich zu unterstützen. Das können Einkäufe, Begleitung zu Arztbesuchen, Reinigung der Wohnräume, Kümmern um die anfallende Wäsche und vielleicht auch die Zubereitung von Mahlzeiten sein. Menschen, die einen Pflegegrad haben und zu Hause leben, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro im Monat. Dieser Entlastungsbetrag dient der Erstattung von Kosten, die zur Unterstützung im Alltag anfallen. Dafür muss eine Voraussetzung erfüllt sein: Die Helfer*innen müssen eine Anerkennung als qualifizierte „Nachbarschaftshilfe“ haben. Diese kann beim Main-Kinzig-Kreis beantragt werden.
Die Nachbarschaftshilfe ist eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten: Die Pflegebedürftigen können ihren privaten Helfer*innen eine (am gesetzlichen Mindestlohn orientierte) Aufwandsentschädigung geben, die von der Kasse zurückerstattet wird. Auf der anderen Seite können Privatpersonen, die ihren Bekannten, Nachbarn oder Freunden helfen wollen, für ihre Mühen entschädigt werden. Und das mit dem Wissen, dass die Betroffenen das Geld nicht aus eigener Tasche zahlen müssen, sondern es von der Pflegekasse erstattet bekommen.
Für eine Anerkennung müssen die folgenden Kriterien erfüllt werden:
Es dürfen maximal drei Personen im Monat unterstützt werden
Die Pflegebedürftigen sind nicht bis zum zweiten Grad mit dem Helfer oder der Helferin verwandt oder verschwägert und sie leben nicht in häuslicher Gemeinschaft.
Es handelt sich um ein freiwilliges bürgerschaftliches Engagement (also aus selbstlosen Gründen).
Es wird eine zeitlich pauschalisierte Aufwendungsentschädigung bezahlt (maximal 15 Euro).
Der Helfer oder die Helferin müssen an einem Erste Hilfe-Kurs teilgenommen haben, der nicht mehr als drei Jahre zurückliegt.
Der Helfer oder die Helferin müssen der anerkennenden Behörde (MKK) ein erweitertes Führungszeugnis gem. § 30a des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen.
Die Maintaler Seniorenberatung bietet für alle Personen, die eine Anerkennung als Nachbarschaftshelfer oder -helferin beantragen möchten, am 24. Juni von 9 bis 13 Uhr einen Erste-Hilfe-Kurs an. Er findet im Gruppenraum der Filialkirche St. Bonifatius, Klosterhofstraße 6a in Hochstadt statt. Eine vorherige Anmeldung ist zwingend notwendig.
Für die Anmeldung oder bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen der Maintaler Seniorenberatung, Katharina Buld und Ute Gittner, unter Telefon 06181 400-365 oder -452 sowie per E-Mail an seniorenberatung@maintal.de zur Verfügung. Bei Fragen zum Anerkennungsverfahren sind Simone Grecki-Runde (Demenzbeauftragte) und Stefanie Leicht (Seniorenarbeit) vom Main-Kinzig-Kreis erreichbar unter 06051-85 48145 und 06051-85 48230.
Quelle: Stadt Maintal

