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Klare Regeln für Public Viewing zur WM

Für die Übertragung von Fußballspielen im Freien nach 22 Uhr braucht es eine Genehmigung

Die Farben Schwarz, Rot, Gold auf unzähligen Fanartikeln kündigen bereits die Fußball-Weltmeisterschaft an. Wenn die internationalen Begegnungen vom 11. Juni bis 19. Juli ausgetragen werden, dann fiebern auch in Maintal unzählige Fans mit. Das gemeinsame Erlebnis macht dabei den besonderen Reiz des Public Viewings – also die öffentliche Fußballübertragung im Freien – aus. Für Veranstalter gelten dabei bestimmte rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen.

Damit Spiele der WM auch nachts öffentlich gezeigt werden können, gelten vorübergehend besondere Regeln zum Lärmschutz. Hintergrund ist die Zeitverschiebung zu den Austragungsländern USA, Kanada und Mexiko. So dürfen Public Viewings während der WM unter bestimmten Voraussetzungen auch nach 22 Uhr unserer Zeit stattfinden, obwohl zwischen 22 Uhr und 6 Uhr offiziell die Nachtruhe gilt.

Die Live-Übertragung von Spielen im Freien, die ab 6 Uhr beginnen und vor 22 Uhr enden, benötigen keine Ausnahmegenehmigung. Für alle anderen Live-Übertragungen im Freien ist eine Genehmigung erforderlich, die weitere Auflagen enthält. So sollten aus Rücksicht auf die Nachbarschaft Lautsprecher und Technik möglichst lärmschonend sein. Außerdem dürfen Interviews und Fachkommentare nach 22 Uhr nicht mehr übertragen werden. Lautstarke Fanartikel wie Vuvuzelas sind untersagt.

Über Anträge zur Durchführung von Public Viewing-Veranstaltungen in Maintal entscheidet der Magistrat. Dabei wird zwischen dem öffentlichen Interesse an der WM und dem nächtlichen Ruhebedürfnis der Nachbarschaft abgewogen. In der Regel überwiegt bei Spielen mit deutscher Beteiligung sowie bei Spielen ab dem Sechzehntel-Finale (ab dem 28. Juni) das öffentliche Interesse an der Durchführung der Veranstaltung.

Anträge sind zu richten an den Fachdienst Ordnungsbehörde, Sachgebiet Gewerbewesen, Klosterhofstraße 4-6 in 63477 Maintal, erreichbar unter Telefon 06181 400-271 oder per E-Mail an gewerbewesen@maintal.de. Der Antrag steht auch online im Digitalen Rathaus zur Verfügung: https://www.maintal.de/seite/552695/gewerbewesen.html#content.

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Quelle: Stadt Maintal

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