Die Stadt Nidderau hat einen wichtigen Meilenstein in ihrer Finanzverwaltung erreicht: Der bestehende Aufstellungsstau bei den kommunalen Jahresabschlüssen konnte erfolgreich abgearbeitet werden. Damit ist der Weg frei, den Jahresabschluss 2025 erstmals wieder fristgerecht bis zum 30. Mai 2026 aufzustellen.
Trotz weiterhin herausfordernder Rahmenbedingungen für Städte und Gemeinden fällt der Blick auf den Jahresabschluss 2024 insgesamt positiv aus. Das Haushaltsjahr 2024 schließt mit einem Überschuss von rund 322.000 Euro ab, ursprünglich war ein Minus von rund 988.000 Euro geplant. Damit fällt das Ergebnis rund 1,3 Mio. Euro besser aus als erwartet.
Zu dieser Entwicklung haben unter anderem deutlich gestiegene Steuereinnahmen beigetragen. Gleichzeitig standen dem jedoch ebenfalls gestiegene Aufwendungen gegenüber, etwa durch höhere Personal- und Sachkosten sowie durch notwendige Rückstellungen im Zusammenhang mit dem kommunalen Finanzausgleich.
Auch bei der Liquidität zeigt sich eine stabile Entwicklung: Der Zahlungsmittelbestand der Stadt ist im Laufe des Jahres von rund 6,3 Millionen Euro auf rund 7,7 Millionen Euro gestiegen. Investitionen in die städtische Infrastruktur konnten weiterhin auf hohem Niveau fortgeführt werden und lagen 2024 bei rund 10 Millionen Euro.
Der Magistrat der Stadt Nidderau betont, dass diese Ergebnisse in einer Zeit erreicht wurden, in der Kommunen bundesweit vor großen finanziellen Herausforderungen stehen. Steigende Kosten, wachsende Aufgaben und unsichere wirtschaftliche Rahmenbedingungen stellen viele Städte und Gemeinden vor erhebliche Belastungen.
Ein besonderer Dank gilt daher dem Team des Fachbereichs Finanzen der Stadt Nidderau. Trotz personeller Ausfälle ist es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelungen, den Rückstand bei den Jahresabschlüssen vollständig aufzuarbeiten und gleichzeitig die laufenden Aufgaben der Finanzverwaltung zuverlässig zu erfüllen.
Der Anhang sowie der Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2024 wurden fertiggestellt. Somit konnte der Jahresabschluss der Stadt Nidderau gemäß § 112 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Sitzung des Magistrats am 23.03.2026 prüffähig aufgestellt und festgestellt werden.
Mit dem Abbau des Aufstellungsstaus schafft die Stadt Nidderau nun wieder eine wichtige Grundlage für eine transparente und vorausschauende Haushaltssteuerung. Ziel bleibt es, auch künftig verantwortungsvoll zu wirtschaften und die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt langfristig zu sichern.
Magistrat der Stadt Nidderau
Quelle: Stadt Nidderau

