Donnerstag, Februar 19, 2026
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Ratgeber: Erste Straßensperrungen wegen Krötenwanderung: Vorsicht in Gewässernähe • Nahe Seen, Teichen oder Tümpeln vermehrt Amphibien auf der Straße• Nur bremsen oder auswe

Main-Kinzig-Kreis / Wetterau / Hanau/Gelnhausen / Büdingen 18.02.2026 – Anlässlich der Krötenwanderungen werden aktuell erste Straßen gesperrt: In Teilen Deutschlands herrschen auch nachts schon stabile Plusgrade, sodass dort bereits die alljährliche Wanderzeit der Amphibien beginnt. Dies läutet eine Gefahrensaison für die Tiere ebenso wie für Verkehrsteilnehmende ein, warnt der Pressesprecher im Kreisvorstand Main-Kinzig und Wetterau, Anton Hofmann, vom ACE Auto Club Europa.

Hinweisschilder beachten

Nicht erst im Frühling, sondern sobald die nächtlichen Temperaturen konstant über fünf Grad Celsius liegen, erwachen die heimischen Kröten aus ihrer Winterstarre und beginnen ihre Wanderung. Auf dem Weg zu ihren Laichplätzen machen sie auch vor Straßen nicht Halt. Insbesondere rund um Seen, Teiche oder Tümpel besteht ein erhöhtes Risiko von Amphibien auf der Fahrbahn.

Bei ihrem Marsch in der Dämmerung oder bei Dunkelheit sind die Tiere selbst schwer zu erkennen. Teils werden besonders stark frequentierte Straßen zum Schutz gesperrt. Sonst weisen entsprechende Verkehrsschilder vielerorts auf die Krötenwanderung hin und sollten unbedingt ernst genommen werden. Das heißt: Tempo reduzieren, vorausschauend unterwegs sein und auch den Fahrbahnrand im Blick behalten. Denn häufig sind neben den Tieren auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unterwegs, um beispielsweise Schutzzäune zu kontrollieren. Von einer eigenmächtigen Krötenrettung sollte abgesehen werden. Vor allem nachts besteht die Gefahr, dabei von anderen Verkehrsteilnehmenden übersehen zu werden.

Keine Brems- und Ausweichmanöver riskieren

Wer Kröten auf der Fahrbahn bemerkt, darf sich nicht zu plötzlichen Brems- oder Ausweichmanöver verleiten lassen, wenn nachfolgende oder entgegenkommende Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gefährdet werden könnten. Kommt es zu einem Auffahrunfall, ist für die Rechtsprechung neben der jeweiligen Verkehrssituation auch die Größe des Tieres relevant: Ein Kleintier auf der Straße, wozu auch Kröten zählen, rechtfertigt in der Regel weder Brems- noch Ausweichmanöver. Für Kröten ausweichen oder bremsen darf also nur, wer ausschließen kann, dadurch sich selbst oder andere Verkehrsteilnehmende in Gefahr zu bringen.

Rutsch- und Sturzgefahr nicht unterschätzen

Trotz aller Schutzmaßnahmen lässt es sich leider nicht gänzlich vermeiden, dass Amphibien in ihrer Wanderzeit überfahren werden. Zu Schäden am Fahrzeug kommt es beim Überfahren von Kröten in der Regel nicht, jedoch bleibt häufig ein Schmierfilm auf der Fahrbahn zurück, der vor allem für Zweiradfahrende Rutschgefahr bedeutet. Der ACE warnt daher insbesondere Motorrad-, Roller- und Fahrradfahrende, die Sturzgefahr nicht zu unterschätzen. In bekannten Krötenwandergebieten sollte langsam und besonders achtsam gefahren werden. Wer kann, nimmt besser einen sicheren Umweg in Kauf. ACE-Tipp: Wenn infolge von Kröten auf der Fahrbahn das Kraftfahrzeug wegrutscht beziehungsweise ins Schleudern gerät und Schaden nimmt, sollten die eigenen Versicherungsbedingungen genau geprüft werden. Ist die Kollision mit Tieren abseits von Haarwild gedeckt, ist es möglich, dass auch Schäden infolge von Kröten auf der Fahrbahn inkludiert sind.

Weitere Informationen:

>> Fahrrad und E-Scooter im Winter: Voraussetzungen, um sicher unterwegs zu sein

>> Aprilwetter: Autofahren bei wechselnden Witterungsbedingungen

Über den ACE Auto Club Europa:

Klare Orientierung, sichere Hilfe, zuverlässige Lösungen: Der ACE Auto Club Europa ist seit 1965 als engagierte Gemeinschaft für alle modernen mobilen Menschen da, egal mit welchem Verkehrsmittel sie unterwegs sind. Als Mobilitätsbegleiter hilft der ACE international, unbürokratisch und unabhängig. Kernthemen sind die Unfall- und Pannenhilfe, Verkehrssicherheit, Verbraucherschutz, Elektromobilität und neue Mobilitätsformen.

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Quelle: Anton Hofmann

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