Der hessische Staatsgerichtshof hat der Klage der FDP-Landtagsfraktion gegen die Wahlrechtsreform der schwarz-roten Landesregierung stattgegeben und das neue Auszählverfahren für verfassungswidrig erklärt. Damit bleibt das bewährte Hare-Niemeyer-Verfahren Grundlage der Sitzverteilung bei Kommunalwahlen. Der Kreisvorsitzende der FDP Main-Kinzig, Daniel Protzmann, sieht darin ein wichtiges Signal für die demokratische Vielfalt vor Ort: „Dieses Urteil schützt die Gleichheit der Wahl und stellt sicher, dass auch im Main-Kinzig-Kreis jede Stimme den gleichen Wert hat – unabhängig davon, ob sie für eine große oder eine kleinere Partei abgegeben wird.“
Protzmann betont, dass mit der Entscheidung eine einseitige Bevorzugung von CDU und SPD verhindert wurde. Die von Schwarz-Rot geplante Reform hätte strukturell größere Parteien begünstigt und damit die Chancengerechtigkeit verzerrt. „Gerade in unseren Kommunen lebt die Demokratie von Vielfalt und fairen Wettbewerbsbedingungen. Das Hare-Niemeyer-Verfahren sorgt dafür, dass politische Kräfteverhältnisse korrekt und gerecht abgebildet werden – das ist auch für die politische Arbeit im Main-Kinzig-Kreis von zentraler Bedeutung“, so Protzmann weiter.
Auch Dr. Stefan Naas, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion, begrüßt das Urteil ausdrücklich. Er hatte die Klage maßgeblich begleitet und vor einer Verzerrung des Wählerwillens gewarnt: „Die Zusammensetzung eines Parlaments muss nach dem Willen der Wählerinnen und Wähler erfolgen – nicht nach dem Willen der Landesregierung. Das Urteil bestätigt, dass das neue Auszählverfahren größere Parteien systematisch bevorzugt hätte. Damit ist klar: CDU und SPD dürfen sich nicht auf Kosten der demokratischen Vielfalt Vorteile verschaffen.“
Foto : Daniel Protzmann ,
Vorsitzender FDP Main-Kinzig

Quelle: FDP-Main-Kinzig / Jürgen W. Niehoff

