Geld aus Sondervermögen Infrastruktur des Bundes / Weitere Auszahlung voraussichtlich 2029
Die Kreisfreiheit Hanaus macht sich bereits wenige Wochen nach ihrem Inkrafttreten finanziell deutlich bemerkbar: Nach ersten Mitteilungen des Landes Hessen erhält die Brüder-Grimm-Stadt aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur des Bundes ein Kontingent von rund 51,85 Millionen Euro. Die Mittel werden über das Land an die Kommunen weitergeleitet. 2029 soll voraussichtlich eine zweite Auszahlung folgen, deren Höhe aber noch nicht feststeht.
„Diese Zuweisung zeigt sehr klar, dass die Entscheidung für die Kreisfreiheit richtig und zukunftsweisend war“, betont Oberbürgermeister Claus Kaminsky. „Als kreisfreie Stadt profitieren wir unmittelbar von einem deutlich höheren Anteil an Bundes- und Landesmitteln. Das verschafft uns spürbar mehr Handlungsspielraum für dringend notwendige Investitionen in unsere Infrastruktur.“
Nach eigenen Berechnungen der Stadt sowie nach Berechnungen des Hessischen Städtetages hätte Hanau als kreisangehörige Sonderstatusstadt lediglich mit einem Kontingent von rund 35 bis 36 Millionen Euro rechnen können. Durch die Kreisfreiheit stehen der Stadt damit rund 16 Millionen Euro mehr für Investitionen zur Verfügung. „Das ist kein theoretischer Vorteil, sondern bares Geld für Schulen, Kitas, Straßen, Sicherheit und viele weitere Bereiche, die unmittelbar die Lebensqualität in unserer Stadt betreffen“, so der Rathauschef.
Das Sondervermögen Infrastruktur des Bundes sieht für die hessischen Kommunen insgesamt Mittel in Höhe von 4,7 Milliarden Euro vor. Die Verteilung erfolgt in zwei sogenannten Tranchen: zunächst drei Milliarden Euro, die jetzt zugewiesen werden, sowie weitere rund 1,7 Milliarden Euro, die voraussichtlich 2029 auf Basis dann aktueller Einwohner- und Finanzkraftdaten verteilt werden. Für Hanau ist aus der ersten Tranche ein Betrag von 51.849.014 Euro vorgesehen.
Die Mittel können von den Kommunen vergleichsweise unbürokratisch und ohne Förderrichtlinie für Investitionen in zentrale Infrastrukturbereiche eingesetzt werden. Dazu zählen unter anderem Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, Verkehr und Städtebau, technische Infrastruktur, Bevölkerungsschutz, Sport, Gesundheit und Pflege. „Gerade in Zeiten hoher Investitionsbedarfe und angespannter Haushalte ist diese Flexibilität ein großer Vorteil“, sagt Claus Kaminsky. „Wir können gezielt dort investieren, wo der Bedarf für unsere Stadt am größten ist.“
Der Oberbürgermeister hebt hervor, dass die Stadt Hanau durch die Kreisfreiheit künftig noch stärker eigenständig agieren kann: „Die zusätzlichen Mittel aus dem Sondervermögen sind ein wichtiger Baustein, um unsere Stadt nachhaltig weiterzuentwickeln. Die Kreisfreiheit verschafft uns dabei nicht nur mehr Verantwortung, sondern auch mehr finanzielle Möglichkeiten – und genau diese werden wir im Sinne der Bürgerinnen und Bürger verantwortungsvoll nutzen.“
Das zur Umsetzung notwendige Landesgesetz soll voraussichtlich im Frühjahr 2026 vom Hessischen Landtag verabschiedet werden. Unabhängig davon kann die Stadt Hanau bereits jetzt mit der konkreten Planung der vorgesehenen Investitionsvorhaben beginnen.
Hintergrund: Die Kreisfreiheit Hanaus
Seit dem 1. Januar 2026 ist Hanau offiziell kreisfrei. Damit ist es der Brüder-Grimm-Stadt nun möglich, ihre Sozial- und Arbeitsmarktpolitik nach eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen für die Einwohnerinnen und Einwohner zu gestalten. Zudem übernimmt die Stadt auch mehr Verantwortung für Sicherheit, Gesundheit und Umwelt. Von Feuerwehr und Rettungsdienst über Katastrophenschutz bis hin zu Wasser-, Boden- und Immissionsschutz werden Entscheidungen künftig direkt in der Stadt getroffen. Auch Bereiche wie Schornsteinfegerwesen und Forstaufsicht rücken näher heran und sorgen für schnellere Abläufe und klare Zuständigkeiten. Als kreisfreie Stadt profitieren Hanau und letztlich auch die Bürgerinnen und Bürger außerdem von höheren Zuweisungen des Bundes und des Landes.
Pressekontakt: Julia Oppenländer
Quelle: MKK-Echo

