Die Stadt Hanau arbeitet an der Einführung der Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ziel ist es, die Leistungsgewährung künftig auch in Hanau über das landesweit vorgesehene Instrument abzuwickeln. Die Stadt bereitet die organisatorischen und technischen Voraussetzungen vor und steht hierzu in engem Austausch mit dem Land Hessen.
„Wir wollen die Bezahlkarte in Hanau einführen. Gleichzeitig müssen die technischen und rechtlichen Voraussetzungen stimmen, damit wir Leistungen verlässlich, rechtssicher und praktikabel auszahlen können“, sagt Bürgermeister Dr. Maximilian Bieri. „Seit dem 1. Januar tragen wir diese Verantwortung erstmals selbst. Wir bereiten die Einführung daher mit Hochdruck vor und erwarten, dass die offenen Punkte auf Landesebene zeitnah geklärt werden.“
Hintergrund: Seit dem 1. Januar 2026 ist Hanau kreisfrei und damit erstmals selbst zuständig für die Auszahlung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zuvor lag diese Aufgabe beim Main-Kinzig-Kreis. Mit dem Zuständigkeitswechsel waren und sind umfangreiche organisatorische, personelle und verwaltungsseitige Vorbereitungen verbunden, um die Leistungsgewährung rechtssicher und ordnungsgemäß sicherzustellen.
Ein wesentlicher Punkt für die Einführung der Bezahlkarte ist die noch nicht betriebsbereite Schnittstelle zwischen der Bezahlkarte und dem in Hanau eingesetzten Fachverfahren. Dabei sind auch offene Rahmenbedingungen auf Landesebene zu berücksichtigen, die für eine Umsetzung erforderlich sind. Ohne diese Anbindung wären zahlreiche Arbeitsschritte nur mit erheblichen Zusatzaufwänden möglich. Sobald die Fachverfahrensanbindung verfügbar ist, werden technische Tests, Prüfungen sowie Schulungen der Mitarbeitenden durchgeführt, um die Einführung so bald wie möglich zu ermöglichen.
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Quelle: Redaktion MKK Echo

