Ausgleichszahlung für 329 der 421 hessischen Kommunen
Darmstadt. Bereits drei Wochen, nachdem die Verordnung zur kommunalen Wärmeplanung in Hessen in Kraft getreten ist, sind für die Jahre 2024 und 2025 insgesamt 14,75 Millionen Euro an 329 der 421 hessischen Kommunen ausgezahlt worden. Die Verordnung, die das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlicher Raum umgesetzt hat, regelt die Erstellung von Wärmeplänen für alle hessischen Kommunen. Der Bund hatte die Pflicht zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung zum 1. Januar 2024 beschlossen. Deshalb werden die Gelder, die dem Ausgleich der Aufwendungen für die Wärmeplanung durch die Kommunen dienen sollen, bereits rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 ausgezahlt.
„Die kommunale Wärmeplanung ist das wichtigste Werkzeug für die Planung einer nachhaltigen, sozial gerechten und bezahlbaren Energiezukunft. Sie hilft, die Heizkosten zu reduzieren und schafft Planungssicherheit für alle Akteure, insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger. Für sie dient der Wärmeplan als Entscheidungshilfe, wie künftig am Geeignetsten geheizt werden kann“, sagte Energieminister Kaweh Mansoori.
„Die zügige Umsetzung ist ein Beispiel dafür, wie Verwaltung in unserem Land schnell und effizient Entscheidungen realisiert“, sagt Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt und ergänzt: „Unsere Mitarbeitenden haben alles darangesetzt, die Gelder schnell auszuzahlen.“ Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat im Zuge der landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes – durch die Verordnung zur kommunalen Wärmeplanung (WPVO) – die Rechtsaufsicht erhalten. Damit verbunden ist die Zuständigkeit, die Ausgleichszahlungen nach der WPVO an alle hessischen Kommunen vorzunehmen. Aufgrund noch nicht abgeschlossener Bundes- oder Landesförderprogramme erhielten 92 Kommunen zunächst noch keine Ausgleichszahlung.
Die kommunale Wärmeplanung soll die Energiezukunft nachhaltig, sozial gerecht und bezahlbar machen und als Entscheidungshilfe dienen, wie künftig mit hohem Anteil an erneuerbaren Energien geheizt werden kann. In der WPVO ist der Schlüssel für die Ausgleichszahlungen an alle hessischen Kommunen festgesetzt, dieser basiert auf einem sogenannten Sockelbetrag und einer Summe je Einwohner einer Kommune.
Hintergrund:
Die kommunale Wärmeplanung untersucht, inwiefern eine Gemeinde in Zukunft klimafreundlich mit Wärme versorgt werden kann – also wie Gebäude beheizt und Warmwasser bereitgestellt werden.
In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) muss sie bis zum 30. Juni 2026, in allen anderen Gemeinden bis 30. Juni 2028, erstellt und fristgerecht vorgelegt werden. Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können vom sog. vereinfachten Verfahren Gebrauch machen. Im vereinfachten Verfahren müssen weniger Daten erhoben, grafische Darstellungen und der Kreis der Beteiligten können reduziert werden.
Quelle: Redaktion MKK Echo

