Stadt Gelnhausen benötigt zur Durchführung der vorgezogenen Bundestagswahl ehrenamtliche Helfer – “Erfrischungsgeld” winkt
Nachdem die Ampel-Koalition am 6. November auseinandergebrochen ist, wird von der Auflösung des Bundestages und vorgezogenen Neuwahlen ausgegangen. Beim Termin geht auch die hessische Landeswahlleitung aktuell vom Sonntag, 23. Februar 2025, aus. Die Abwicklung einer Wahl ist nur mit einer Vielzahl an ehrenamtlichen Kräften zu stemmen. Für die Durchführung der vorgezogenen Bundestagswahl bitten Bürgermeister Christian Litzinger und das Wahlamt der Stadt Gelnhausen um Mithilfe. Gesucht werden wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die mithelfen wollen. Für diesen Einsatz für die Demokratie gibt es ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 50 Euro pro Person.
„Eine Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Wahlen sind die Grundlage unserer Demokratie. Sie sind aber nur mit enorm hohem personellen Aufwand seitens der Verwaltung und von freiwilligen Helferinnen und Helfern zu stemmen. Die verkürzten Fristen einer vorgezogenen Bundestagswahl stellen uns dabei vor besondere Herausforderungen. Unterstützen Sie uns“, appelliert Bürgermeister Litzinger an die Hilfsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger. „Die Arbeit als Wahlhelfer beansprucht Sie praktisch nur einen Tag, aber Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Zukunft Ihrer Heimatstadt Gelnhausen und des ganzen Landes“, ergänzt Gemeindewahlleiter Bastian Metzler.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer/in umfasst die Durchführung der Wahlhandlung und die anschließende Auszählung der Stimmen. Wahlhelfer/in kann jede bei der Bundestagswahl wahlberechtigte Person werden. Wer also am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, deutscher Staatsbürger ist und seit mindestens drei Monaten in Deutschland lebt, kann sich als Wahlhelfer/in zur Verfügung stellen. Auf der Seite www.gelnhausen.de/wahlhelfer können sich Interessierte online bewerben. Für weitere Fragen steht das Wahlamt unter Telefon 06051 830-150, -151 oder -152 (über Zentrale 06051 830-0) oder per E-Mail unter der Adresse wahlamt@gelnhausen.de zur Verfügung.
Das Sortieren startet. Archivbild aus dem Romanischen Haus nach der Leerung der Wahlurne. Foto: Stadt Gelnhausen
Quelle: Redaktion MKK Echo