Freitag, November 22, 2024
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Freie Wächter fordern: Keine weitere Grundsteuererhöhung

Zum 1. Januar 2025 wird eine neue Berechnungssystematik der Grundsteuer eingeführt. Die Freien Wächter warnen, dass der Magistrat unter Vorsitz von Bürgermeister Andreas Weiher dies für eine verdeckte Erhöhung der Grundsteuern nutzen will. Sie reichen einen Änderungsantrag für eine aufkommensneutrale Umstellung der Grundsteuersystematik ein.

„Der durch den Magistrat unter Vorsitz von Bürgermeister Andreas Weiher eingebrachte Antrag auf Reduzierung des Grundsteuermessbetrages von 490 auf 420 Prozent ist eine Mogelpackung, weil er in Wirklichkeit eine Erhöhung des Grundsteueraufkommens bedeuten würde.“, kritisieren die Freien Wächter die für die nächste Stadtverordnetenversammlung eingebrachte Magistratsvorlage.
Änderungen gesetzlich vorgegeben
Durch eine gerichtliche Entscheidung war bereits vor Jahren die bisherige Berechnungssystematik der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt worden und eine neue Verfahrensweise beauftragt worden. Zum 01.01.2025 wird diese nun eingeführt. „Für die einzelnen Bürger bedeutet dies – je nach individuellem Grundsteuermessbetrag – ganz unterschiedliche Auswirkungen. Manche werden mehr, andere weniger zahlen müssen.“, erläutert Wächter-Fraktionsvorsitzender Frank Hilliger. Die Kommunen sollen nach Gesetzeslage die Umstellung insgesamt aufkommensneutral vornehmen, was bedeutet, dass Mehrabgaben bei einzelnen Bürgern auch wieder zu Entlastungen bei anderen Bürgern führen würden. „Dazu hat die hessische Finanzverwaltung geeignete Hebesätze ermittelt und den Gemeinden empfohlen, diese Sätze auf die Grundsteuererhebung anzuwenden.“ Der Vorschlag liegt für Wächtersbach bei rund 401 Prozent für die Grundsteuer B sowie 340 Prozent für die Grundsteuer A.
Magistrat will Grundsteuererhöhung
In der zur Abstimmung stehenden Magistratsvorlage soll der Grundsteuerhebesatz nun jedoch auf einheitlich 420 Prozent für Grundsteuer A und B festgesetzt werden. „Damit würden die Wächtersbacher Bürgerinnen und Bürger voraussichtlich mit über 100.000 Euro jährlich mehr belastet werden.“, rechnet Hilliger, der auch im Haupt- und Finanzausschuss sitzt, vor. Und weiter: „Dies wäre eine Steuererhöhung durch die Hintertür und nach der Erhöhung in diesem Jahr bereits die zweite Erhöhung innerhalb von zwei Jahren.“ Insbesondere ärgert Hilliger, dass bei der Diskussion um die Erhöhung der Grundsteuern in diesem Jahr betont wurde, dass aufgrund der Umstellung der Grundsteuersystematik im kommenden Jahr keine Steuererhöhungen stattfinden sollen. „Dieses Versprechen bricht Bürgermeister Weiher nun mit dieser Vorlage.“, so Hilliger weiter.
Mehr Einsparungen anstatt höherer Steuern
„Wir finden, es ist nicht angemessen, wenn jetzt auf diesem Wege wieder die Steuern erhöht werden, ohne sich vorher kritisch und im Detail mit der aktuellen und zukünftigen Haushaltslage auseinandergesetzt zu haben.“, so Dr. Hermann Wüstefeld, der in der Arbeitsgruppe Finanzen der Freien Wächter aktiv ist. Stattdessen solle der Magistrat erst einmal daran arbeiten, das mit über 180 Einzahlmaßnahmen sehr umfangreiche Investitionsprogramm der Stadt Wächtersbach einer kritischen Überprüfung zu unterziehen und Prioritäten zu setzen, wie von den Freien Wächtern mehrfach gefordert. Dazu Monika Heil, die für die Freien Wächter im Haupt- und Finanzausschuss sitzt: „Eine Grundsteuererhöhung trifft immer alle Wächtersbacher: Die Eigentümer per Bescheid, die Mieter über die Nebenkostenabrechnung.“ Für die bevorstehende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung haben die Freien Wächter daher einen Änderungsantrag eingereicht, wonach der Grundsteuerhebesatz entlang der Empfehlungen der hessischen Finanzverwaltung angepasst werden soll und es im Gesamtaufkommen voraussichtlich zu keinen Mehrbelastungen kommt. Dazu Fraktionsvorsitzender Hilliger: „Ich hoffe die anderen Parteien folgen unserem Antrag und stellen sich gegen weitere Belastungen der Wächtersbacher Bürgerinnen und Bürger.“

 

Quelle: Redaktion MKK Echo

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