Montag, November 25, 2024
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15 Jahre für das Ortsgericht tätig

Hans-Werner Marhauser gibt Ehrenamt ab – Bewerbungen bis 12. Juli möglich

 

„Ortsrichter“ haben ihn seine ehrenamtlichen Kolleg*innen einmal augenzwinkernd genannt. Denn Ortsgerichtsvorsteher übernehmen weitreichende Aufgaben. Sie sind Bindeglied zwischen den Bürger*innen und dem Amtsgericht. Für Hans-Werner Marhauser ist es ein Ehrenamt, das ihn von Anfang an interessiert hat. Seit 15 Jahren ist er für das Ortsgericht tätig, davon zehn Jahre als Ortsgerichtsvorsteher. Nun gibt er die Aufgaben mit einem lachenden und einem weinenden Auge ab.

Ortsgerichte sind eine hessische Besonderheit. Als Hilfsbehörde der Justiz erbringen sie Leistungen sowohl für die Bürger*innen als auch für Behörden und Gerichte. „Dazu zählen beispielsweise die Beglaubigungen von Unterschriften oder Kopien, Schätzungen von Grundstücken und Gegenständen oder die Sterbefallanzeigen“, listet Marhauser auf. „Es ist ein verantwortungsvolles Ehrenamt, das Pflichtbewusstsein und Gründlichkeit erfordert, aber auch viele persönliche Begegnungen ermöglicht. Ich möchte Interessierte dazu ermuntern, diese spannende Aufgabe für unsere Stadt zu übernehmen und sich zu bewerben“, sagt Bürgermeisterin Monika Böttcher und dankt dem scheidenden Ortgerichtsvorsteher bereits auf diesem Wege herzlich für sein langjähriges bürgerschaftliches Engagement.

 

„Ich bin damals vollkommen unbedarft zu dem Ehrenamt gekommen“, erinnert sich der Hochstädter, der sich nach seiner Pensionierung nach neuen Aufgaben umsah. Er konnte zwar auf viele Jahre Verwaltungserfahrung als Leiter des Büros der Gremien der Stadt Maintal bis 1984 und anschließend als Hauptamtsleiter der Gemeinde Schöneck blicken, doch die Aufgaben eines Ortsgerichtsvorstehers waren für ihn neu, als er im April 2009 seine Ernennungsurkunde zunächst als stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher erhielt. „Aber leistbar“, lacht er. Zudem bereiten Fortbildungslehrgänge des Amtsgerichts fachlich gut auf die Aufgaben vor. Zusätzlich konnte Marhauser immer auf seine Schöffen bauen, die gerade bei Schätzungen ihre Expertise einbrachten.

 

Das Ortsgericht I Dörnigheim/Hochstadt, für das Marhauser seit 2014 und noch bis Ende Juli als Ortsgerichtsvorsteher verantwortlich ist, setzt sich aus dem Ortsgerichtsvorsteher, dessen Stellvertreter, sowie sechs weiteren Schöff*innen zusammen. Der Vorsteher hat dabei eine leitende Funktion. Er bietet beispielsweise die wöchentlichen Sprechstunden an, übernimmt Terminabstimmungen und ist für die Bürger*innen der erste Ansprechpartner. Vor allem der Kontakt mit Menschen und die Möglichkeit, bei der Klärung eines Anliegens unkompliziert zu unterstützen, waren für ihn wertvolle Erfahrungen. „Und natürlich die Zusammenarbeit mit einem engagierten Team“, ergänzt der 77-Jährige. Dabei schwingt die Wehmut, das Amt aus persönlichen Gründen aufgeben zu müssen, in seiner Stimme mit. Schließlich hatte er 2009 bewusst die Entscheidung getroffen, sich im Ortsgericht zu betätigen, „damit mein Leben nicht im Wald mit zwei Nordic Walking-Stöcken endet“, wie er schmunzelnd sagt.

 

Nun wünscht er sich eine*n Nachfolger*in für das Amt, der oder die die Aufgabe ebenso ernst nimmt und als bereichernd erlebt. Zu diesen Aufgaben zählen Unterschriftsbeglaubigungen von Patientenverfügungen, aber auch Beglaubigungen von abschriftlichen Urkunden und Zeugnissen, sowie das Bearbeiten von Sterbefallanzeigen. Bei Sterbefällen, bei denen es keine Hinterbliebenen gibt, kümmern sich die Ortsgerichtsschöffen zudem um die Nachlasssicherung und arbeiten dem Nachlassgericht zu.

 

Für die Schätzung von Immobilien sowie von bebauten und unbebauten Grundstücken ist ebenfalls die Expertise der Ortsgerichtsschöffen gefragt. Um das Ehrenamt ausüben zu können, sollten sie deshalb über Lebenserfahrung verfügen, unbescholten sein und allgemeines Vertrauen genießen. Sie müssen außerdem im jeweiligen Ortsgerichtsbezirk ihren Wohnsitz haben und sollen Kenntnisse für die Schätzung von Grundstücken mitbringen. Als Ehrenbeamte werden sie auf Vorschlag der Stadt – durch eine Wahl in der Stadtverordnetenversammlung – vom Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichts ernannt.

 

Zusätzlich zur Nachfolge des Ortsgerichtsvorstehers sucht die Stadt Maintal für den Ortsgerichtsbezirk Dörnigheim/Hochstadt eine*n stellvertretende*n Ortsgerichtsvorsteher*in sowie eine*n Ortsgerichtsschöff*in. Bewerbungen sind möglich bis 12. Juli 2024 an: Magistrat der Stadt Maintal, z. H. Frau Christina Naumann, Klosterhofstraße 4-6, 63477 Maintal oder per E-Mail an: c.naumann@maintal.de. Aus der Bewerbung müssen Name, Vorname, Geburtstag und Geburtsort, Beruf sowie der Wohnort und die Straße hervorgehen.

Quelle: Stadt Maintal

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