Sonntag, September 29, 2024
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POL-Frankfurt: Keine Narrenfreiheit im Straßenverkehr – Polizei verstärkt Kontrollen zur Fastnacht

Gerade in der Faschingszeit finden allerorts eine Vielzahl an Veranstaltungen wie Karnevalssitzungen und -umzüge statt, die zum geselligen Verweilen, Schunkeln und Feiern einladen, so auch in diesem Jahr in Frankfurt am Main. Doch oftmals fällt dabei der berühmte Blick ins Glas zu tief aus, was sich jedoch nicht mit der sicheren Teilnahme am Straßenverkehr verträgt.

Nach wie vor sind Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder berauschenden Mitteln eine der Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle. Meist aufgrund einer nicht angepassten Geschwindigkeit verlieren die dann berauschten Verkehrsteilnehmenden die Kontrolle über ihr Fahrzeug, was oftmals schwerwiegende Folgen nach sich ziehen kann.

Daher wird die Frankfurter Polizei in den kommenden Tagen vermehrt Verkehrskontrollen im Stadtgebiet durchführen und dabei den Fokus auf die Verkehrstüchtigkeit legen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

Damit während der Faschingszeit auch alle sicher ankommen, appelliert die Polizei zudem an die Umsichtigkeit und die Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden. Denn jeder kann seinen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten:

 

– Kein Alkohol am Steuer: Selbst bei geringem Alkoholkonsum werden das Seh- und das Reaktionsvermögen beeinträchtigt, was jedermann, egal ob Auto- oder Radfahrer, beachten sollte – vor allem, wenn aus einem Bier schnell mal zwei oder mehr werden.

– Sichere Alternative – ÖPNV: Lassen Sie das Auto stehen und nutzen Sie stattdessen öffentliche Verkehrsmittel wie Bus oder Bahn, um zu einer Veranstaltung zu gelangen und wieder sicher nach Hause zu kommen.

– Restalkohol bedenken: Pro Stunde baut der menschliche Körper etwa 0,1 bis 0,2 Promille ab, sodass nach einer durchzechten Nacht durchaus noch am Morgen danach Alkohol im Blut sein kann.

– Bußgeld und Fahrverbot sind mögliche Konsequenzen: Zwar gilt eine Promillegrenze von 0,5. Sollte es jedoch mit diesem Wert zu einer Verkehrsgefährdung kommen, sind auch ab 0,3 Promille Sanktionen möglich.
Wer hingegen mit 0,5 Promille erwischt wird, dem drohen ein Bußgeld von 500 bis 1.500 Euro, 1 bis 3 Monate Fahrverbot sowie 2 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Ab 1,1 Promille besteht die absolute Fahruntüchtigkeit. Der Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine empfindliche Geldstrafe drohen. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gilt am Steuer 0,0 Promille. Bei Nichtbeachtung wird die Probezeit verlängert, außerdem sind ein Aufbauseminar und ein Bußgeld die Folge.

Quelle: Polizei Hessen

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