Stadt Hanau reagiert auf wachsende Brandgefahr
Stadtrat Thomas Morlock: „Gemäß §9 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Hanau ist das Grillen und Abbrennen von Lagerfeuern in öffentlichen Anlagen nicht gestattet.“ Das umfasst alle städtischen Grünflächen, insbesondere die Mainwiesen sowie die Bürgerparks Hochgericht und Freigerichtviertel. Ein Verstoß dagegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Der Eigenbetrieb Hanau Infrastruktur Service wird an den von Wochenendausflüglern beliebten Grillplätzen entsprechende Verbotsschilder aufstellen, wonach Grillen und offenes Feuer untersagt sind. Das Verbot gilt auch für Kerzen und Fackeln sowie das Entsorgen von Asche. Außerdem ist auch die Nutzung von Shishas, die mit glühender Kohle betrieben werden, nicht erlaubt. „Ein kleiner Funke kann bei dieser Witterung ausreichen, um einen Brand zu verursachen“, erklärt der Stadtrat das Verbot. Gleichzeitig kündigt Morlock als Ordnungsdezernent an, dass die Stadtpolizei die Einhaltung des Grill- und Feuerverbotes verstärkt kontrollieren wird.
Bereits Anfang letzter Woche hatten Oberbürgermeister Claus Kaminsky und Hendrik Frese, Leiter des Hanauer Brandschutzamtes, die Bürgerinnen und Bürger zu höchster Vorsicht und umsichtigem Verhalten aufgerufen.