ie Kommission für Soziales, Familie, Sport, Kultur und Ehrenamt sowie der Magistrat verleihen den „Ehrenamtspreis für außerordentliches ehrenamtliches Engagement“. Ausgezeichnet werden können Einzelpersonen, Vereine und Institutionen, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich und uneigennützig für das Gemeinwesen engagiert haben.
Die Kriterien, nach denen der Preis vergeben wird, richten sich nach Nachhaltigkeit, Vorbildwirkung, Innovation, Motivation und Transparenz von Aktivitäten, die im vergangenen Jahr erbracht wurden. Hierunter können wiederkehrende Aktionen als auch einmalige Maßnahmen fallen, die die Einzelperson, der Verein oder die Institution federführend gestaltet hat. Vorschlagsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bad Orb sowie Vereine, Verbände und andere Institutionen und Vertreter der städtischen Gremien. Die für den Ehrenamtspreis Vorgeschlagenen sollen ihren Wohnsitz in Bad Orb haben.
Vorschläge für die Auszeichnung sind bis 31. Januar 2023 mit der Bezeichnung “Ehrenamtspreis der Stadt Bad Orb” an den Magistrat der Stadt Bad Orb zu richten.
Bad Orb, 17.01.2023
DER MAGISTRAT DER
STADT BAD ORB
Gez. Tobias Weisbecker
Bürgermeister