Briefwahlunterlagen können bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr beantragt werden
Wählen zu gehen, ist ein Grundrecht und Herzstück der Demokratie. Deshalb gibt es auch im Fall kurzfristiger Erkrankung oder wenn andere wichtige Gründe einem Besuch im Wahllokal entgegenstehen, die Möglichkeit das Stimmrecht auszuüben.
Wähler*innen, die am Sonntag, 29. Januar, für die Landratswahl nicht persönlich in ein Wahllokal kommen können, haben die Möglichkeit, auch kurzfristig den Wahlschein für die Briefwahl zu beantragen. Dies ist bis zum Wahltag um 15 Uhr möglich. Das Wahlbüro der Stadt Maintal im Rathaus Hochstadt, Klosterhofstraße 4-6, ist deshalb an den Tagen unmittelbar vor der Wahl besetzt und erreichbar.
Wahlberechtigte, die aufgrund von Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen Briefwahl nutzen möchten, können sich am Freitag, 27. Januar, von 8 bis 13 Uhr, am Samstag, 28. Januar, von 10 bis 12 Uhr, sowie am Sonntag, 29. Januar, von 8 bis 15 Uhr an das Wahlbüro wenden. Es ist am Freitag unter der Rufnummer 06181 400-302 und über die Zentrale unter 06181 400 0, am Samstag und Sonntag unter der Durchwahl -302 erreichbar.
Quelle: Stadt Maintal