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Nicht immer und nicht überall: Regelungen fürs Silvester-Feuerwerk

Hanau
Hanau. Das Jahresende naht und damit auch das Silvesterfeuerwerk, mit dem manche das neue Jahr begrüßen wollen. Stadtrat Thomas Morlock appelliert jedoch an alle Bürgerinnen und Bürger der Umwelt, ihren Mitmenschen und auch lärmempfindlichen Tieren zuliebe freiwillig auf Feuerwerk – insbesondere auf lautes Feuerwerk – zu verzichten.
„In diesen Jahr ist es sinnvoller denn je, statt für Feuerwerk zu kaufen, das Geld lieber für Menschen zu spenden, denen es nicht so gut geht und die dringend Unterstützung benötigen. Die Tafel in Hanau oder auch internationale Hilfsorganisationen könnten das Geld gut gebrauchen, dass an diesem Abend in Form von Feuerwerkskörpern verballert wird! Damit ließe sich viel Gutes in Hanau und der Welt tun!“  Auch weist Morlock auf die durch das Feuerwerk entstehenden Umweltschäden durch Feinstaub und Müll hin.

Für alle, die trotzdem nicht aufs Böllern verzichten wollen gelten die Hinweise des Ordnungsamts der Stadt Hanau, dass das Abbrennen der Raketen, Heuler, Vulkane und anderen Feuerwerkskörper nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt ist.

Neben der zeitlichen Beschränkung regelt der Paragraph 23, Absatz 1, der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz auch, dass in bestimmten Bereichen des Stadtgebiets kein Feuerwerk gezündet werden darf. Dazu gehören die Umgebung von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen.

Seit einigen Jahren ist darüber hinaus das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen – beispielsweise Fachwerkhäuser –  ebenfalls verboten. Das gilt insbesondere in allen Altstadtbereichen.

Das Ordnungsamt der Stadt Hanau weist zudem darauf hin, dass Reste des abgebrannten Feuerwerks im öffentlichen Straßenraum von den Verursachern zu beseitigen sind.

Quelle: Stadt Hanau

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