Dienstag, November 26, 2024
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Dem Bürger die Stimme verwehrt

Mit Ernüchterung nehmen die Fraktionen von Freien Wählern und CDU den Ablauf und die Ergebnisse der letzten Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis.

Gemeinsam hatten beide Fraktionen einen Antrag für ein Vertreterbegehren nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Hessische Gemeindeordnung eingebracht, in dem Glauben, den Nidderauer Bürgern damit ein ergebnisoffenes Verfahren zur Abstimmung über die seit Monaten strittige Nidderquerung zu ermöglichen. Flankiert wurde dieses Ansinnen von einem Antrag der Freien Wähler zur Finanzierung dieses Verfahrens. Um Kosten zu sparen, wäre die Durchführung gemeinsam mit der Landratswahl am 29.01.2023 möglich gewesen.

Beide Anträge wurden aber von der Koalition rigoros mit Argumenten abgelehnt, die die Fraktionen von FW und CDU sprachlos machen. Nicht nur, dass man behauptete, die von unbescholtenen Bürgern gesammelten mehr als 800 Unterschriften seien nicht repräsentativ, nein seitens eines SPD-Mitglieds wurde mitgeteilt, dass die Opposition beantragen könne, was sie wolle, die Koalition würde die Anträge grundsätzlich ablehnen. Mit der Zustimmung zum Bürgerentscheid hätten alle Gemeindevertreter Gewissheit darüber erlangt, ob eine Mehrheit das Projekt befürwortet oder nicht.

„Die Auffassungen von der immer eingeforderten kollegialen Zusammenarbeit, gehen da wohl stark auseinander“, so CDU-Fraktionsvorsitzender Thomas Warlich. Und Anette Abel, Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, ergänzt: „Vor dem Hintergrund der von den Koalitionsparteien im Wahlkampf versprochenen Transparenz und Bürgerbeteiligung ein Fußtritt für unbescholtene Bürger, die es wagen, der Koalition in die Suppe zu spucken, indem sie versuchen, ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen.”

Die nachfolgende Einzelabstimmung in allen Punkten des Konzeptes auf Antrag der Koalition war daher eine Farce. Zeigt sie doch, dass die Aussage des Ersten Stadtrates, das Konzept gäbe es nur ganz oder gar nicht, nie wirklich der Wahrheit entsprochen hat und wohl nur dazu dient, die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde für die Brücke zu erlangen.

Um es aber fachlich auch im Sinne der Petition „Rettet die Nidderaue“ abzugrenzen, wurde der Teil-Antrag der Koalition: „Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gemäß dem Konzept einschließlich der Renaturierung der Altarme“ von der Opposition unterstützt und daher einstimmig angenommen

Die Fragen, die sich letztendlich stellen, sind: Wovor hat die Koalition Angst? Könnte es vielleicht doch sein, dass die Mehrheit der Nidderauer Bürgerinnen und Bürger gar keine Nidderquerung und asphaltierte Wege im Landschaftsschutzgebiet und Überschwemmungsgebiet will? Und könnte es sein, dass die Koalition gar keine kollegiale Zusammenarbeit möchte und sich auch gar nicht für die Meinung der Bürger interessiert?

Diese haben dank der Ablehnung des Vertreterbegehrens nur alle fünf Jahre die Chance, ihren politischen Willen zum Ausdruck zu bringen. Es sei denn, sie schaffen es, innerhalb von 60 Tagen mehr als 1.600 Unterschriften für ein Vertreterbegehren gemäß § 8b Abs.1 Satz 1 zu sammeln. Die Unterstützung von CDU und Freien Wählern dafür ist jedenfalls sicher.

Quelle: CDU Nidderau

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