Montag, November 25, 2024
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Sieben-Tage-Inzidenz fast unverändert bei 213, Wegfall der Isolationspflicht

Main-Kinzig-Kreis. – Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Main-Kinzig-Kreis liegt fast unverändert bei 213 (Vorwoche: 209). Wie das Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr des Main-Kinzig-Kreises außerdem mitteilt, liegen wieder etwas weniger Menschen im Krankenhaus, die einen positiven Corona-Test haben. 40 Patientinnen und Patienten liegen auf Covid-Stationen (Vorwoche: 44.) Davon wird eine Person intensivmedizinisch behandelt, eine Person benötigt bei der Beatmung Unterstützung. Die Gesamtzahl der nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen im Main-Kinzig-Kreis seit Beginn der Pandemie liegt bei 195.644. Insgesamt 995 Personen sind im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben. Aktuelle Zahlen für den Main-Kinzig-Kreis sind im Corona-Dashboard des Robert-Koch-Instituts abrufbar unter corona.rki.de.

Die hessische Landesregierung hat am Mittwoch (23.11.) die Isolationspflicht für Menschen aufgehoben, die positiv auf das Corona-Virus getestet worden sind. Es wird dringend empfohlen, dass Infizierte mit Krankheitssymptomen die Wohnung möglichst nicht verlassen sollen, um schnell wieder gesund zu werden und andere nicht zu gefährden. Sie sollten in dieser Zeit auch keinen Besuch empfangen. Die Isolation sollte erst beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden ohne Symptome vergangen sind oder zehn Tage nach dem ersten Test.

Gleichzeitig gelten mit der Aufhebung der Isolationspflicht auch bei Symptomfreiheit Schutzmaßnahmen, etwa eine Maskenpflicht in Innenräumen für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren für mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test. Für Personen, die im medizinisch- oder pflegerischen Bereich, Justizvollzugs- und Jugendarrestanstalten sowie in Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften sowie weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Personen arbeiten, gilt für fünf Tage ein Tätigkeits- und Betretungsverbot. Mehr dazu findet sich auf der Homepage des Landes Hessen: https://hessen.de/handeln/corona-in-hessen.

Hessen hat die Aufhebung der Isolationspflicht damit begründet, dass die Infektionszahlen seit Wochen kontinuierlich zurück gehen, zudem gebe es wirksame Schutzimpfungen, gerade für ältere und vorerkrankte Menschen. Hinzu komme eine mittlerweile hohe Basisimmunität in Hessen von mehr als 90 Prozent aufgrund von Impfungen und durchgemachten Infektionen. Daher seien Krankheitsverläufe meistens deutlich milder. Auch stünden eine Reihe von wirksamen, antiviralen Medikamenten zur Verfügung.

Nach wie vor sind Schutzimpfungen wichtig: Die neuen, an die Omikron-Varianten angepassten Vakzine für Auffrischungsimpfungen sind auch ohne Termin in den drei Impfstellen in Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern erhältlich. Mehr Informationen zum Thema Impfen finden Interessierte auf der Seite „Zusammen gegen Corona“ des Bundesministeriums für Gesundheit www.zusammengegencorona.de. Gerade Risikogruppen wird ein zweiter „Booster“ empfohlen als Schutz vor schweren und tödlichen Krankheitsverläufen.

Quelle: Frank Walzer

 

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