Vor wenigen Tagen wurde der Friedhofsverwaltung Gründau berichtet, dass in diesem Jahr auf dem Friedhof in Lieblos bereits vier Mal Blumen auf einem Doppelgrab ausgerissen oder nach erneuter Pflanzung mit Essig übergossen wurden.
Auch wenn Angehörige von Verstorbenen untereinander Zwistigkeiten haben, sollten sie nicht vergessen, dass durch solche Taten die Totenruhe gestört wird und es sich dabei um Grabschändung handelt – ganz gleich, welche Art von Grabstätte es ist.
Unabhängig vom materiellen Schaden ist den Angehörigen damit persönliches Leid zugefügt worden. Diebstahl und Grabschändung an sich sind schon verwerflich sich aber an einer Grabstätte zu vergreifen, ist pietätlos und zeugt von Skrupellosigkeit.
Die Angehörigen haben Anzeige bei der Polizei erstattet.
Wer Täterhinweise geben kann, soll sich bitte direkt an die Polizeistation Gelnhausen wenden.
Quelle: Gemeinde Gründau