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StartRegion 4BiebergemündGrundstücksverkäufe in Roßbach: CDU bedauert Ablehnung einer erneuten Ausschussberatung

Grundstücksverkäufe in Roßbach: CDU bedauert Ablehnung einer erneuten Ausschussberatung

CDU wollte weitere soziale Vergabekriterien | Vergabe der Baugrundstücke droht sich weiter zu verzögern

In der vergangenen Sitzung der Gemeindevertretung stand unter anderem der Beschluss von Vergabekriterien von Baugrundstücken in Roßbach auf der Tagesordnung. Hintergrund ist, dass bei mehreren Interessenten anhand transparenter und rechtssicherer Kriterien entschieden werden muss, wer bei der Vergabe zum Zuge kommt. Die Gemeindeverwaltung hatte hierzu bereits einen Kriterienkatalog erarbeitet, der unter anderem die Zahl der Kinder sowie die Dauer eines bereits früher gegenüber der Gemeinde bekundeten Erwerbsinteresses berücksichtigt. Bereits in der Ausschusssitzung hat die CDU diesen Vorschlag kritisch gesehen, auch mit Blick auf dessen rechtssichere Ausgestaltung. Die CDU hat deshalb die weitere Diskussion ausdrücklich unterstützt.

„In den zuständigen Ausschüssen fand dieser Vorschlag letztlich keine Mehrheit“, so Dr. Sascha Gourdet, Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses. Stattdessen wurde von den Ausschussmitgliedern mehrheitlich eine grundlegende Überarbeitung der Vergabekriterien empfohlen. Dabei sollen insbesondere auch Einkommen und Vermögen der Bewerber berücksichtigt werden. Eine solche grundlegende Neukonzeption macht nach der bisherigen Beratung eine umfassende Überarbeitung durch die Verwaltung unter Einbeziehung anwaltlicher Beratung erforderlich. Damit ist absehbar, dass sich die Vergabe der vier Grundstücke voraussichtlich erheblich verzögern wird.

In der Sitzung der Gemeindevertretung schlugen Bürgermeister Matthias Schmitt (parteilos) bzw. der Gemeindevorstand deshalb vor, die Angelegenheit nochmals in die Ausschüsse zurückzuüberweisen. Dieser Vorschlag wurde von der CDU-Fraktion geschlossen unterstützt. Dort sollte insbesondere geprüft werden, ob anstelle einer vollständigen Neukonzeption auch gezielte Ergänzungen des bereits vorliegenden Verwaltungsentwurfs in Betracht kommen könnten.

Aus Sicht der CDU wäre dies insbesondere deshalb sinnvoll gewesen, weil die Grundstücke zum Marktwert und damit nicht zu einem vergünstigten Kaufpreis veräußert werden sollen. Es sollte deshalb nochmals rechtlich geprüft und politisch beraten werden, ob für diese konkrete Vergabe tatsächlich eine umfassende Einkommens- und Vermögensprüfung erforderlich ist oder ob mit begrenzten Änderungen des vorhandenen Kriterienkatalogs eine rechtssichere und zugleich deutlich schneller umsetzbare Lösung erreicht werden kann.

„Wir wollten keineswegs auf eine rechtssichere Ausgestaltung verzichten. Im Gegenteil: Unser Vorschlag war, noch einmal ergebnisoffen zu prüfen, ob Rechtssicherheit auch mit einer weniger weitgehenden Überarbeitung erreicht werden kann. Bei lediglich vier Grundstücken sollten wir neben der rechtlichen Absicherung auch die Verhältnismäßigkeit des Verfahrens und das Interesse der wartenden Bauwilligen im Blick behalten“, erklärt Michael Kunkel, Vorsitzender der CDU-Fraktion.

Der vorhandene Kriterienkatalog hätte nach Auffassung der CDU dabei durchaus um weitere soziale Gesichtspunkte ergänzt werden können. Neben der bereits vorgesehenen Berücksichtigung von Kindern und dem früher dokumentierten Erwerbsinteresse hätte beispielsweise die Situation von Haushalten mit pflegebedürftigen oder schwerbehinderten Angehörigen einbezogen werden können. Ebenso wäre eine objektive Berücksichtigung qualifizierten ehrenamtlichen Engagements – bspw. bei der Feuerwehr oder anderen Rettungskräften – zu prüfen gewesen.

Ein solcher Ansatz hätte die Möglichkeit eröffnet, soziale Gesichtspunkte breiter abzubilden, ohne zwangsläufig ein vollständig neues Vergabemodell mit Einkommens- und Vermögensgrenzen entwickeln zu müssen. Ob und unter welchen Voraussetzungen dies rechtlich möglich ist, sollte nach dem Vorschlag der CDU gerade Gegenstand der erneuten Ausschussberatung sein.

Die Mehrheit der Gemeindevertretung und der anderen politischen Fraktionen lehnte jedoch eine solche weitere Beratung im Ausschuss ab.

„Das ist für uns der entscheidende Punkt. Wir haben nicht beantragt, ungeprüft bestimmte Kriterien festzuschreiben. Wir haben lediglich vorgeschlagen, in den Ausschüssen eine weniger aufwendige Alternative nochmals fachlich und politisch zu beraten. Dass selbst diese erneute Beratung keine Mehrheit gefunden hat, können wir nicht nachvollziehen“, berichtet der aus Roßbach stammende Geschäftsführer der Fraktion, Alexander Weigand.

Mit der mehrheitlichen Ablehnung der Rücküberweisung bleibt es nun bei dem Auftrag zu einer grundlegenden Überarbeitung. Die damit verbundene zusätzliche Bearbeitungs- und Prüfungszeit und damit eine weitere Verzögerung der Grundstücksvergabe wird durch diese Entscheidung in Kauf genommen.Gerade weil es lediglich um vier gemeindeeigene Baugrundstücke geht, hält die CDU eine verhältnismäßige und praktikable Lösung für geboten. „Die Interessenten warten auf eine Entscheidung und benötigen Planungssicherheit. Eine zeitnahe Vergabe liegt daher aus Sicht der CDU nicht nur im Interesse der Gemeinde, sondern insbesondere im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, die auf die Möglichkeit zum Erwerb eines Grundstücks warten“, so die Biebergemünder Christdemokraten abschließend.

Weitere Informationen zur Arbeit der CDU Biebergemünd finden Interessierte auf deren Webseite unter http://www.cdu-biebergemuend.de, den Sozialen Netzwerken auf Facebook und Instagram unter @cdu.biebergemuend sowie deren WhatsApp-Kanal.

Quelle: CDU Biebergemünd

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