Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird auch als Wächter des Grundgesetzes bezeichnet. Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete das Gericht als „wichtige Säule unserer Demokratie“. In Streitfällen ist oft das BVG die letzte Instanz. Nd die Entscheidungen gelten als Präzedenzfälle für andere anstehende Gerichtsurteile.
In einem wegweisenden Urteil vom 19. Dezember 2000 wurde in Karlsruhe entschieden, dass den Zeugen Jehovas der Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts grundsätzlich zusteht. Damit wurde ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben, das der Religionsgemeinschaft am 26. Juni 1997 diesen Status verweigert hatte. Als Grund wurde ihnen mangelnde Staatsloyalität vorgeworfen. Ein Grund spielte dabei auch die Nichtbeteiligung an Wahlen. Das oberste Gericht stellte aber klar, dass von einer Religionsgemeinschaft keine absolute Staatsloyalität verlangt werden kann (Dies ist auch der Gegensatz zu diktatorischen Staaten, die die Hingabe des ganzen Menschen verlangen).
Der Fall wurde an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen. Dieses entschied in letzter Konsequenz zugunsten der Zeugen Jehovas. Nach einem 13-jährigem Rechtsstreit wurde ihnen am 1. Dezember 2000 der Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts zuerkannt.
Danach musste das Bundesverwaltungsgericht aber nochmals angerufen werden, da sich einzelne Bundesländer wie Bremen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gegen die Verleihung aus Länderebene gesträubt hatten. Am 21. Dezember 2015 hat auch das Bundesland Bremen der Religionsgemeinschaft „Jehovas Zeugen in Deutschland“ den rechtlichen Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuerkannt. Damit endete eine vierjährige gerichtliche Auseinandersetzung. Nach einem vorherigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin hatte die Mehrheit der 16 Bundesländer Jehovas Zeugen die Körperschafts-rechte im Rahmen der Zweitverleihung gewährt. Bremen lehnt dies jedoch ab, hauptsächlich wegen falscher Anschuldigungen von Gegnern.
Im Jahr 2015 entschied das Bundesverfassungsgericht dann, dass die Rechte von Jehovas Zeugen durch die Weigerung Bremens verletzt wurden. Das Urteil bestätigt das verfassungsmäßige Recht auf Religionsfreiheit für die Glaubensausübung von Jehovas Zeugen in Bremen.
Jehovas Zeugen sind gesetzestreue Bürger, die sich an die Gesetze des Staates halten, insofern sie nicht göttlichem Recht widersprechen. Wenn dieser Widerspruch deutlich wird sind sie bereit für die Maßstäbe Gottes einzutreten, auch wenn es ihnen staatlicherseits scheinbar zum Nachteil gereicht. Dazu gehört auch die Verweigerung des Kriegsdienstes. Unter den Nationalsozialisten galten die Bibelforscher, wie Jehovas früher genannt wurden, als die Gruppe mit der höchsten Zahl der Kriegsdienstverweigerer. In Nazideutschland gab es damals 25.000 bis 30.000 Zeugen Jehovas. 11.300 deutsche und ausländische Zeugen wurden in Gefängnisse und Konzentrationslager eingewiesen. Mindestens 283 Zeugen Jehovas wurden wegen der Weigerung am Kriegsdienst teilzu-nehmen zum Tode verurteilt. In der DDR waren 6.000 Zeugen Jehovas in Haft, die meisten davon hatten den Wehrdienst verweigert. In beiden Ländern stellten Jehovas Zeugen die mit Abstand größte Zahl der Kriegsdienstverweigerer.
Jehovas Zeugen halten sich dann an das Gebot aus der Apostelgeschichte Kapitel 15, Vers 29 wo es heißt: „Petrus und die anderen Apostel erwiderten: Wir müssen Gott als Herrscher gehorchen statt Menschen“. In Russland sind aktuell 118 Zeugen Jehovas wegen ihres Glaubens in Haft und in Eritrea 6 (In der Bundesrepublik Deutschland gibt es aktuell kein Gesetz, dass dem göttlichen Gesetz widerspricht!).
Dank der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wurde auch durch die Prozesse von Jehovas Zeugen in Deutschland die Religionsfreiheit gefestigt. Ihre Religionsgemeinschaft ist nach dem Urteil vom 1. Dezember 2000 den großen Kirchen gleichgestellt, zumindest was die Rechte der Körperschaft des öffentlichen Rechts anbelangt.
Quelle: Hans-Joachim Schalies

