Donnerstag, Januar 16, 2025
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Wegeführung am Bahnhof Gelnhausen – Freigabe der Fußgängerbrücke

Im Zuge des viergleisigen Ausbaus zwischen Hanau und Gelnhausen arbeitet die Deutsche
Bahn an der umfangreichen Modernisierung und dem barrierefreien Ausbau des Bahnhofs
Gelnhausen. Hierzu zählt beispielsweise die Errichtung einer neuen, breiteren und
Personenunterführung mit beidseitigen Rampen, die derzeit als große Baugrube erkennbar
ist. Für die weiteren Arbeiten wird aktuell die Sperrung eines Teilabschnitts der
bestehenden Personenunterführung notwendig. Ersatzweise wurde Anfang Oktober bereits
eine provisorische Fußgängerbrücke eingebaut, die während der weiteren Baumaßnahme
die Verbindung zwischen Bahnhofgebäudeseite und Mittelbahnsteig sicherstellt.
Die Fußgängerbrücke wurde am Mittwochnachmittag, 15. Januar 2025 für die Nutzung
freigegeben. Fahrgäste werden gebeten, die Aushänge und Beschilderung zur
geänderten Wegeführung am Bahnhof Gelnhausen zu beachten.
Nach der Öffnung der Brücke wurde der oben beschriebene nördliche Abschnitt der
bestehenden Unterführung geschlossen. Der restliche südliche Abschnitt der Unterführung
zwischen Mittelbahnsteig und Südseite (Linsengericht, Park & Ride-Parkplatz) bleibt
zunächst geöffnet.
Wem es nicht möglich ist, die Fußgängerbrücke von der Bahnhofgebäudeseite in Richtung
Mittelbahnsteig zu nutzen, hat weiterhin die Möglichkeit, die Personenunterführung von
der Südseite aus (Linsengericht, P&R-Parkplatz) als Verbindung zum Mittelbahnsteig zu
nutzen.
Alternativ bietet rund 300 Meter östlich des Bahnhofs die bestehende
Personenunterführung an der Altenhaßlauer Straße eine barrierefreie
Kreuzungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer zwischen Gelnhausen und
Linsengericht. Die Unterführung befindet sich etwa 4 Gehminuten vom Bahnhof entfernt.
Die Fahrgäste werden gebeten, sich auf die Nutzung der Fußgängerbrücke bis zur
Fertigstellung der neuen Personenunterführung einzustellen. Für die weiteren
Baumaßnahmen, die von Norden nach Süden voranschreiten, wird perspektivisch auch die
Sperrung des südlichen Unterführungsabschnitts notwendig. Für diese Bauphase wird
ebenfalls eine Fußgängerbrücke die Verbindung zwischen Mittelbahnsteig und der
Südseite ersatzweise gewährleisten. Die nun bereits errichtete Fußgängerbrücke wird für
diesen Zweck in Richtung Süden verlängert.
Die Deutsche Bahn ist bemüht, die von den Bauarbeiten ausgehenden Störungen so gering
wie möglich zu halten. Trotz allem lassen sich baubedingte Beeinträchtigungen und
Veränderungen im Bahnhofsbetrieb nicht gänzlich ausschließen. Dafür bitten wir um
Verständnis.
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf www.hanau-wuerzburg-fulda.de.

Text: Deutsche Bahn

 

Quelle: Redaktion MKK Echo

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