Plant die Stadt Nidderau „ins Blaue“ oder hält sie sich an die Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)? Die Frage sollte ein Akteneinsichtsausschuss klären.
Der Bericht unterstreicht die gesetzliche Notwendigkeit (GemHVO §12), vor Beschlüssen über bedeutende Investitionen einen Wirtschaftlichkeitsvergleich durchzuführen. Ebenso dürfen Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen erst veranschlagt werden, wenn detaillierte Pläne, Kostenberechnungen, Bauzeitplan etc. vorliegen.
Nach den „Hinweisen für die Gemeindehaushaltsverordnung“ des Ministeriums ist die Veranschlagung von Auszahlungen für Investitionen nur dann zulässig, wenn die Maßnahmen im laufenden Haushaltsjahr durchgeführt oder begonnen werden können. Des Weiteren sind vollständige Wirtschaftlichkeitsvergleiche und Folgekostenrechnungen der Gemeindevertretung vorzulegen.
Diese gesetzlichen Vorschriften und Vorgaben des Ministeriums werden nicht erfüllt.
So war ein Akteneinsichtsausschuss erforderlich, um Einsicht in die Unterlagen zu erhalten. Die CDU-Fraktion erwartet vom Kämmerer (1. Stadtrat), dass die Unterlagen wie Wirtschaftlichkeitsvergleiche und Folgekostenrechnungen der Gemeindevertretung gemäß den Ministeriumshinweisen zu den Haushaltsberatungen vollständig vorlegt werden.
Dass die Investitionen nicht wie gefordert im Planungszeitraum erfolgen, lässt sich aus der folgenden Tabelle über die Plan- und Ist-Zahlen in Mio. € der letzten Jahre deutlich erkennen:
Jahr Haushalts-ansatz Übertra-gungen aus dem Vorjahr Fortgeschriebener Haushaltsansatz (Summe der Vorspalten) Im Berichtszeitraum ausgezahlt wurden Im Berichtszeitraum nicht ausgezahlt
2023 19,8 16,0 35,8 9,6 26,2
2022 8,3 4,7 13,0 4,4 8,6
2021 15,2 1,8 17,0 3,5 13,5
Diese Zahlen verdeutlichen, dass noch nicht einmal ein Drittel der Investitionen im Berichtszeitraum ausgezahlt wurde, was im Gegensatz zu den Ministeriumshinweisen steht.
Insbesondere im Hinblick auf die geforderten Unterlagen für Haushaltsanmeldungen nach GemHVO § 12 bei Baumaßnahmen wurde festgestellt, dass diese in den meisten Fällen nicht vorlagen. Der Bericht bestätigt dies. Es ist der Verwaltung in der Regel nicht möglich, diese Unterlagen im Rahmen eines Haushaltsansatzes bereitzustellen. Bei einer Stichprobenprüfung von zehn Investitionen von erheblicher Bedeutung stellte sich heraus, dass die geforderten Unterlagen nicht vorhanden waren.
Es bleibt zu hinterfragen, wie die Schlussfolgerung im Bericht zu verstehen ist, dass die Anforderungen der HGO und der GemHVO erfüllt sind, wenn die gesetzlich geforderten Unterlagen laut Aussage der Verwaltung in der Regel nicht erstellt wurden. Die CDU Nidderau stellt dazu fest, dass die Verabschiedung des Berichts durch die rot-grüne Mehrheits-Koalition beschlossen wurde und daher kaum als inhaltlich distanziert und sachlich neutral bewertet werden kann.
Eine Haushaltsplanung ohne detaillierte Angaben zur Art der Ausführung, den voraussichtlichen Kosten, ohne Zeitplan ist aus Sicht von Klaus Knapp, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, eine Planung „ins Blaue“.
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Klaus Knapp, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion
Quelle: Steffen Wilde