Die Gemeinde Großkrotzenburg hat am 28.11.2023 eine vorläufige Nutzungsuntersagung für das Bürgerhaus, u.a. auch für das Jugendzentrum, aussprechen müssen. Die Nutzungsuntersagung gilt ab dem 28.11.2023 zunächst bis auf Widerruf.
Warum musste die Gemeinde diesen Schritt wahrnehmen?
In der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses und Haupt- und Finanzausschusses am 27.11.2023 wurde die Thematik „Baulicher Zustand Bürgerhaus“ ausführlich beraten und besprochen. In dieser Sitzung war ein von der Gemeinde beauftragtes Ingenieurbüro und der Vertreter einer von der Gemeinde beauftragten Dachdeckerei anwesend.
Nach Auskunft der beiden genannten Fachbüros in der Sitzung wurde der Gemeinde Großkrotzenburg und den Teilnehmer/-innen der anwesenden Ausschüsse mitgeteilt, dass eine weitere Nutzung des Gebäudes nicht empfohlen wird. Somit musste die Gemeindeverwaltung das Gebäude-Objekt Bürgerhaus aufgrund des dargestellten Bauzustandes umgehend schließen, um Sicherheitsgefährdungen zu vermeiden.
Die Gemeinde Großkrotzenburg hat am darauffolgenden Tag, dem 28.11.23, bereits ein weiteres Ingenieurbüro mit der Abgabe einer fachlichen Einschätzung beauftragt, um schnellstmöglich eine weitere fachliche Stellungnahme und somit eine zweite Meinung zu erhalten. Der Prüfingenieur war am selben Abend vor Ort. Die Verwaltung wartet nun auf die Stellungnahme.
Die Gemeindeverwaltung ist weiterhin dabei, alternative Räumlichkeiten für den Betrieb des Jugendzentrums zu suchen.
Durch die kurzfristige Schließung entstehen auch Unannehmlichkeiten für Vereine, die Veranstaltungen im Restaurant des Bürgerhauses oder im großen Saal geplant haben. Die Gemeindeverwaltung ist sich dieser Problematik bewusst. Leider können wir nicht anders agieren, um Sicherheitsgefährdungen zu vermeiden.Die Gemeinde arbeitet mit Hochdruck daran, schnell eine Lösung für das Bürgerhaus und vor allem das Jugendzentrum zu finden, um eine vorübergehende Öffnung wieder zu ermöglichen.Ob eine komplette und dauerhafte Sanierung des Bürgerhauses vorgenommen werden soll – im Raum steht eine siebenstellige Summe – müssen die politischen Gremien entscheiden.
Die Entscheidung über die Zukunft des Bürgerhauses Großkrotzenburg muss zeitnah getroffen werden.
Wichtig ist weiterhin zu klären, wie es mit der Entwicklung des Bereiches „Neue Mitte“ rund ums Bürgerhaus weitergehen soll.
Ich schlage vor, Finanzmittel für die Erstellung von zwei Planungsentwürfen für den Bereich „Neue Mitte“ in das Haushaltsjahr 2024/2025 in Höhe von 70 000 Euro einzuplanen.
Mein Vorschlag lautet zwei Planungsentwürfe zu erarbeiten, zum einen für den Erhalt und die Sanierung des Bürgerhauses, zum anderen ohne Erhalt des Bürgerhauses und Einplanung einer neuen modularen Versammlungsstätte für Großkrotzenburg.
Anhand dieser zwei Planentwürfe können wir Sie – die Bürgerinnen und Bürger von Großkrotzenburg – konkret aktiv einbinden und an der Weiterentwicklung unserer Gemeinde beteiligen.
Quelle: Isabel Obermaier