Es gibt neue Informationen zum Thema Heizkostenzuschuss.
Sie finden unten eine Übersicht zu den Voraussetzungen für den Antrag und Links zum Land Hessen. Das Online-Formular zur Antragstellung wird ab 4. Mai 2023 freigeschaltet.
Was wird bezuschusst?
Der Zuschuss gilt für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas.
Wer erhält den Zuschuss?
Den Zuschuss gibt es nur für Heizöl-, Pellet- und Flüssiggaskäufe die zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 getätigt wurden. Der Kaufpreis muss im Vergleich zum Referenzwert (letzter Einkaufspreis aus Vorjahr) mindestens doppelt so hoch sein. Wer früher oder später gekauft hat, geht leider leer aus!
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der Mehrkosten (mindestens 100 Euro), die über den doppelten Preis hinausgehen. Aber maximal 2000 Euro. Unter https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ können Sie kalkulieren, wie hoch Ihre Brennstoffhilfe ausfallen würde. Anschließend können Sie hier einen Antrag stellen.
Wo beantrage ich den Zuschuss?
Den Zuschuss gibt es nur auf Antrag und Rechnungen müssen vorgelegt werden. Die Antragsplattform soll ab dem 4. Mai 2023 online freigeschaltet werden. Aktuelle Informationen stellt das Land Hessen unter https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN
Quelle: Stadt Nidderau