Dienstag, November 26, 2024
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MKK: Schwimmbad-Finanzierung

„Finanzpolitische Solidarität gegen Bädersterben“

Kreis in der Vorreiterrolle bei regionaler Mitunterstützung von Bäderstandorten – Landrat: „Geht das Bädersterben weiter, sind vor allem Kinder die Leidtragenden“ – Kreis hat Hausausgaben erfüllt und sieht Land Hessen nun am Zug: Kommunalen Finanzausgleich anpassen

Main-Kinzig-Kreis. – „Die Finanzierung der Schwimmbäder im Main-Kinzig-Kreis ruht künftig auf mehreren Schultern. Das ist ein wichtiger Schritt, um Kommunen mit Frei- und Hallenbädern zu entlasten. Insbesondere die Städte und Gemeinden, die Hallenbäder betreiben, werden zusätzlich unterstützt und gefördert“, erklärt Landrat Thorsten Stolz. „Aber es kann letztlich nur ein Baustein sein, um das Bädersterben zu stoppen. Wir brauchen in Hessen dringend einen anderen, finanzpolitisch rücksichtsvolleren Umgang mit Städten und Gemeinden, die Bäder betreiben. Hier braucht es dringend die Berücksichtigung im Kommunalen Finanzausgleich.“

Der Main-Kinzig-Kreis, so Landrat Stolz, habe seine Hausaufgaben gemacht. „Wir sind hessenweit Vorreiter bei der solidarischen Unterstützung unserer Bäderstandorte. Wir erleichtern es den Kommunen erheblich, den laufenden Betrieb und die größeren Investitionen zu stemmen“, so Stolz mit Verweis auf den Kreishaushalt 2023 und die gemeinsame Initiative der Fraktionen von SPD und CDU.

2,5 Mio. Euro für kommunale Bäder

Die Neuerung: Über die Schulumlage, die mit Ausnahme der Stadt Hanau – da eigener Schulträger – alle Städte und Gemeinden zahlen, erhalten die zwölf Kommunen im Kreis, in deren Bäder Schulschwimmen stattfindet (ohne Hanau), künftig insgesamt gut 2,5 Millionen Euro. Das sind 2,1 Millionen Euro mehr als über die bisherige Zuschusspraxis. Für Komplettsanierungen und Neubauten von Hallenbädern gewährt der Main-Kinzig-Kreis zudem jährlich einen Zinszuschuss in Höhe von 750.000 Euro. „Das greift gezielt, um bei anstehenden Investitionen zu helfen“, so der Landrat.

Für die Städte und Gemeinden bedeutet dieser enorme Ausbau der Kreisförderung eine Vervielfachung des bisherigen Zuschusses. Freigericht erreicht beispielsweise durch den ganzjährig hohen Umfang an Schulschwimm-Stunden die Zuschussobergrenze von 400.000 Euro (bisher 85.000 Euro). Ein deutliches Mehr verzeichnen künftig auch Gelnhausen mit rund 350.000 Euro (bisher 50.000 Euro), Bad Soden-Salmünster mit rund 320.000 Euro (bisher 43.000 Euro) und Maintal mit rund 320.000 Euro (bisher 42.000 Euro).

„Die Energiepreise sind horrend und der Bäderbetrieb ist naturgemäß sehr energieintensiv. Wir helfen im Kreis gemeinsam mit, dass trotzdem Hallen- und Freibäder weitergeführt werden können. Aber die Blicke richten wir weiterhin nach Wiesbaden. Das Land Hessen muss Kommunen strukturell stärken, die Bäder und eben vor allem Hallenbäder betreiben und dafür erheblich viel Kraft aufwenden müssen“, fordert Landrat Thorsten Stolz. „Geht das Bädersterben weiter, sind vor allem die Kinder die Leidtragenden.“

Der Landrat sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus Städten und Gemeinden mit eigenen Schwimmbädern hatten kürzlich an das Land Hessen appelliert, bei der Neujustierung des Kommunalen Finanzausgleichs den Bäderbetrieb substanziell zu berücksichtigen. Bisher galten Schwimmbäder formal als „freiwillige Leistung“, was es unmöglich machte, diese besondere finanzielle Belastung anrechnen zu lassen. Eine fast gleichlautende Initiative aus dem Main-Kinzig-Kreis war 2015 noch gescheitert. Nun hat Thorsten Stolz die Hoffnung, dass der zweite Anlauf Erfolg zeitigt.

Unterstützung der heimischen Landtagsabgeordneten eingefordert

„Ich hatte nach unserem Brief noch einmal die Gelegenheit, dem Hessischen Finanzminister unser Anliegen im Rahmen der Mitgliederversammlung des Hessischen Landkreistages direkt vorzutragen. Ich freue mich, dass es nun den Weg in die Arbeitsgruppe zum Kommunalen Finanzausgleich gefunden hat. Gleichzeitig setze ich auf die Unterstützung durch die heimischen Landtagsabgeordneten, dass sie sich geschlossen hinter diese Initiative stellen und sie zum Erfolg führen“, so Thorsten Stolz. Das Problem gebe es ja nicht nur an Main und Kinzig sondern in allen Gebietskörperschaften. „Der Main-Kinzig-Kreis trägt seinen Anteil bei, jetzt muss das Land Hessen durch eine entsprechende Anpassung des Kommunalen Finanzausgleichs liefern und die Finanzierung der Hallenbäder auf eine breitere Grundlage stellen“, so der Landrat.

Maintalbad auf Platz 1 der Prioritätenliste

Thorsten Stolz begrüßt es, dass für den geplanten Schwimmbadneubau der Stadt Maintal eine Förderzusage aus dem Bund über 6 Millionen Euro eingegangen ist. Dafür gehe ein Dank an die heimischen Bundestagsabgeordneten. Auch die Aussichten für Landesmittel aus dem Programm SWIM stünden gut für die Maintaler Pläne. „Der Kreisausschuss und der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises haben das Bauvorhaben in der Prioritätenliste auf Platz eins gesetzt“, berichtet der Landrat. Das sei ein wichtiges Signal in Richtung Wiesbaden, den geplanten Neubau in Wiesbaden entsprechend zu fördern.

Ein Neubau wie in Maintal oder umfangreiche Sanierungen, die beispielsweise in Erlensee anstehen, würden dennoch nie völlig gedeckt werden. Die Hauptlast der Kosten liege bei den Städten und Gemeinden, so Stolz. „Die finanziellen Lasten eines Bades hat immer die Standortkommune, den positiven Nutzen auch viele andere drum herum. Wir müssen daher gemeinsam – also Landkreis, Land Hessen, Bund und vielleicht auch private Initiativen – in einem ortsübergreifenden Verständnis einem Bädersterben entgegenwirken. Das wird vor allem über mehr regionale finanzpolitische Solidarität gelingen.“

Landrat Thorsten Stolz dankt abschließend allen Beteiligten im Hinblick auf die Beratungen des Haushaltes 2023, mit dem die Neuerungen der Schwimmbadfinanzierung umgesetzt wurden: „Der Main-Kinzig-Kreis und die Kommunen übernehmen jetzt insgesamt noch mehr Verantwortung für den Schwimmsport in Schule und Vereinen und das ist ein sehr gutes Signal für die Region.“

 

Hintergrund: Höhere Zuschüsse für kommunale Bäder

Der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises hat in seiner Sitzung vom 2. Dezember mit breiter Mehrheit einen Antrag von SPD und CDU angenommen, der eine höhere Bezuschussung von Kommunen mit eigenen Schwimmbädern vorsieht. Für die Bäder, in denen Schulschwimmen stattfindet, erhalten zwölf Städte und Gemeinden im kommenden Jahr einen Sockelbetrag sowie eine Pauschale je Kind. Die Gesamtsummen liegen deutlich über den Zuschusshöhen, die bisher an die Kommunen gezahlt worden sind. Die Refinanzierung erfolgt über die Schulumlage. Der Main-Kinzig-Kreis stellt den Kommunen zudem jährlich Zinszuschüsse für grundlegende Sanierungen und Neubau in Höhe von 750.000 Euro zur Verfügung. Für den laufenden Betrieb erhalten die Kommunen nun im Einzelnen diese Summen (berechnet auf Grundlagen der Schulschwimmzahlen des zu Ende gehenden Jahres): Bad Orb 10.000 Euro (zuvor 2.000), Bad Soden-Salmünster 320.000 Euro (43.000), Birstein 16.000 Euro (3.000), Bruchköbel 180.000 Euro (15.000), Erlensee 220.000 Euro (24.000), Freigericht 400.000 Euro (85.000), Gelnhausen 360.000 Euro (50.000), Maintal 320.000 Euro (42.000), Nidderau 280.000 Euro (35.000), Ronneburg 52.000 Euro (10.000), Schlüchtern 290.000 Euro (37.000) und Wächtersbach 16.000 Euro (3.000).

Das Hallenbad Großkrotzenburg befindet sich nicht in kommunaler Trägerschaft, wird aber im Hinblick auf die zu zahlende Pauschale pro Schülerin und Schüler mit den Hallenbädern in kommunaler Trägerschaft gleichbehandelt. Eine entsprechende Vereinbarung wird mit dem örtlichen Verein geschlossen.

Quelle: Frank Walzer

 

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