Mittwoch, November 27, 2024
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Lebendiges Wohnquartier mit optimaler Infrastruktur schaffen

Nächster Entwicklungsschritt im Plangebiet „Maintal Mitte“ in Dörnigheim möglich

Wohnungsdruck und steigende Mieten – die Lage im Ballungsraum ist angespannt. Das spüren nicht nur die Großstädte im Rhein-Main-Gebiet, sondern auch die umliegenden Kommunen. Eine Entspannung der Situation kann nur durch die Entwicklung weiterer Wohnflächen erreicht werden. Hier agiert Maintal flächensparend und prüft vor der Versiegelung neuer Flächen vorhandene Alternativen. Ein Beispiel sind Konversionsflächen, also Flächen, die ehemals durch Gewerbebetriebe genutzt wurden und jetzt der Wohnbebauung dienen können. Wie die mindergenutzte Fläche in Dörnigheim.

Dort wurde unter dem Titel „Maintal Mitte“ ein 18,3 Hektar großes Plangebiet im Nordosten Dörnigheims zusammengefasst. Es wird begrenzt durch die Bahnlinie Frankfurt-Hanau im Norden und die Berliner Straße im Süden, sowie vom Dörnigheimer Stadtwald und reicht vom ehemaligen Sportplatz Eichenheege bis zum Bahnhof Maintal-Ost. Im Bereich dieses Planungsgebiets liegen unter anderem das sogenannte Rink- und Ambrosius-Gelände (teilweise ursprüngliche Eigentümer), die Flächen des Eigenbetriebs Betriebshof und der Feuerwehr Dörnigheim. Ziel des Masterplans „Maintal Mitte“ ist die Entwicklung eines lebendigen, urbanen Quartiers mit unterschiedlichen Wohnformen, Dienstleistung und Aufenthaltsqualität durch Orte für Begegnung und grüne Infrastruktur.

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, eine sogenannte Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM), ein Instrument im Baugesetzbuch, anzuwenden. Damit können, allerdings nur unter genau definierten Vorgaben, Teilflächen in einer Kommune neu geordnet werden – bis hin zur Enteignung der Eigentümer, falls diese nicht mitwirkungsbereit sind. Das Büro Albert Speer + Partner (AS + P) kam in seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass das Plangebiet „Maintal Mitte“ die Voraussetzungen für eine solche SEM nicht erfüllt. Denn die Eigentümer in diesem Plangebiet sind bereit, ihre Flächen im Sinne des Masterplans zu entwickeln. Deshalb empfiehlt Albert Speer + Partner, das Gebiet im Zuge von aufeinander abgestimmten Bebauungsplanverfahren zu entwickeln; sämtliche Kosten der Planung würden die Eigentümer übernehmen.

„Damit ist die Ausgangssituation ideal, um jetzt den nächsten konkreten Entwicklungsschritt zu gehen. Denn bereits seit 2003 ist die Stadt Maintal mit diesem Areal befasst. Mehrere Planungen auch unter Beteiligung von externer Expertise, Politik und Bürger*innen sind seitdem entstanden – darunter drei Rahmenpläne, des Weiteren das Städtebauliche Konzept und der jetzige Masterplan (11/2019). Es braucht keinen neuen Plan, der weitere finanzielle und personelle Ressourcen bindet, sondern aktives Handeln, das zu neuem Wohnraum führt – und das in einer Lage mit optimaler Infrastruktur“, erläutert Bürgermeisterin Monika Böttcher als zuständige Dezernentin für Stadtentwicklung. Auch mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und dem Integrierten Verkehrsentwicklungsplan (IVEP) wurden bereits qualitative Aussagen über das Gebiet getroffen.

Der nächste konsequente Schritt wäre nun die Aufstellung der Bebauungspläne. Diese erlauben eine detailgenauere Planung und damit die Klärung der aktuell offenen Fragen. Zugleich sind mit dem Bebauungsplan ein städtebauliches Konzept, ein Verkehrsgutachten und die Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit verbunden. Über den Bebauungsplan entscheiden dann die Stadtverordneten.

Die beiden Eigentümer Rink und Instone haben indes bereits ihre Mitwirkungsbereitschaft an den Verfahren bestätigt. „Wir sind offen für Gespräche und interessiert an der wohnbaulichen Entwicklung der Flächen. Auch wir sehen den steigenden Bedarf an Wohnraum und bieten unsere Zusammenarbeit an, damit wir gemeinsam mit Politik und Verwaltung die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich vorantreiben können“, so Christopher Rink für die Eigentümerfamilie. Die beiden Eigentümer besitzen bereits 26 Prozent der Gesamtfläche des Gebietes. Durch die Verknüpfung beider Teilflächen könnte sichergestellt werden, dass die im Masterplan entwickelte zusätzliche Anbindung des Gebietes an die Neckarstraße bereits vor dem Bau der Wohnhäuser zur Verfügung stehen kann. Auch Workshops mit der interessierten Öffentlichkeit sind diesem Entwicklungs- und Planungsprozess möglich.

Das Thema SEM war Gegenstand einer Sondersitzung des Bauausschusses am 7. März. Eine Beschlussfassung wird in der Stadtverordnetenversammlung am 28. März 2022 erwartet.

Quelle: Stadt Maintal

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