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Gemeinde Hasselroth führt eine Hundebestandsaufnahme durch

Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland erhebt auch die Gemeinde Hasselroth eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt 72,00 € für einen Hund. Entsprechend mehr müssen Hundehalter für den zweiten Hund (102,00 €) oder weitere Hunde bezahlen (der dritte und jeder weitere Hund kosten 132,00 €). Für Listenhunde (sog. „gefährliche Hunde“) wird eine jährliche Steuer in Höhe von 516,00 € erhoben.

Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass manche es wohl vergessen haben und nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung der Hunde nachgekommen sind. Die Gemeinde hat daher nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden alle Haushalte in Hasselroth durch das Ordnungsamt in den nächsten Wochen stichprobenartig überprüft. Es werden darüber hinaus sporadisch Kontrollen in unserer Gemarkung stattfinden, ob eine gültige Hundemarke mitgeführt wird.

Wir bitten zu beachten, dass, falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen müssen und zudem Bußgelder bis zu 1.000 € anfallen können. Daher empfehlen wir jedem Hundehalter, die Vierbeiner umgehend vor der Bestandsaufnahme anzumelden.

Quelle: Christine Heuzeroth

 

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