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Trinkwasserschutzverordnung für die Stadt – Maßnahmen gegen den Notstand

Grundwasser ist ein ebenso wertvolles wie begrenztes Gut. Besonders in den heißen Sommermonaten steigt der Bedarf stark an. Gleichzeitig sorgen langanhaltende Trockenperioden für sinkende Grundwasserpegel. Weil Nidderau zwar sonnenreich, aber in einem tendenziell niederschlagsarmen Gebiet liegt, kann es zu einer Einschränkung der Grundwasserneubildung kommen. Aus diesem Grund hat die Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2022 die „Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Trinkwasserverbrauchs bei Notständen in der Wasserversorgung“, kurz Trinkwasserschutzverordnung, verabschiedet.

Bei einem Trinkwassernotstand ist der Magistrat berechtigt, den Verbrauch von Wasser einzuschränken. Das kostbare Nass darf dann nur noch für den menschlichen Gebrauch, wie Reinigung, Körperpflege oder Zubereitung von Mahlzeiten genutzt werden. Über die aktuelle Grundwasser- und damit Trinkwasserverfügbarkeit informiert die Wasserampel, die beispielsweise auf der Homepage der Kreiswerke Main-Kinzig tagesaktuell eingesehen werden kann.

„Mit der Trinkwasserschutzverordnung folgen wir dem Beispiel der meisten anderen Kommunen im Main-Kinzig-Kreis. Es ist ein gemeinschaftliches Werkzeug, um effektiv und schnell reagieren zu können, damit eine kontinuierliche Trinkwasserversorgung für die Haushalte erhalten bleibt“, erklärt Bürgermeister Andreas Bär. Generell sei nicht nur bei anhaltender Trockenheit im Sommer ein besonders sorgsamer Umgang mit Trinkwasser wichtig.

Tritt die Gefahrenabwehrverordnung in Kraft, ist es verboten, Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz zu verschwenden, zu speichern und für nicht zwingend notwendige Zwecke zu entnehmen und zu verwenden. Dazu zählen beispielsweise das Bewässern von Rasenflächen und Gärten, das Befüllen und Nachfüllen von Wasserbecken und Swimmingpools oder das Waschen von privaten Autos außerhalb von Fahrzeugwaschanlagen. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Im Extremfall kann der Magistrat temporäre Sperrzeiten für die Trinkwasserbereitstellung festlegen. Dann würden alle Wasserhähne in Nidderau versiegen.

Quelle: Stadt Nidderau

 

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