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POL-F: Frankfurt – Sachsenhausen: “WhatsApp” – Betrugsmasche erneut erfolgreich

Polizeibericht 2

Am Samstag (18. März 2023) gelang es Unbekannten erneut Geld mittels der WhatsApp-Betrugsmasche zu erbeuten. Eine 62-Jährige aus Sachsenhausen erschien bei der Polizei und gab an, im Verlauf des Samstags eine SMS von einer unbekannten Mobilfunknummer erhalten zu haben. Der Absender gab sich als Sohn der Frau aus und bat darum, ihn unter der angezeigten Nummer über den Messenger-Dienst WhatsApp zu kontaktieren. Der Aufforderung kam die Frankfurterin nach, der im weiteren Verlauf vorgegaukelt wurde, der vermeintliche Angehörige brauche Geld zur Begleichung einer Rechnung. Das gutgläubige Opfer überwies daraufhin 2.500 Euro auf ein fremdes Konto. Nachdem der 62-Jährigen der Betrug aufgefallen war, waren die Täter bereits mit dem Geld bereits über alle Berge.

Die Polizei warnt daher:

Die Betrugsmasche hat immer das gleiche Muster. Der vermeintliche Sohn / die vermeintliche Tochter meldet sich über einen Nachrichtendienst und teilt mit, in finanziellen Nöten zu stecken. Die unbekannte Nummer wird mit dem Defekt des Handys oder einer anderen Notsituation erklärt. Auch wird ein Telefongespräch abgelehnt. Einige nette Worte und Emojis (z.B. betende Hände, Kuss) später überweisen die arglosen Eltern das ersehnte Geld, meist Beträge von mehreren tausend Euro, auf ein fremdes Konto und nehmen an, die Rechnung ihres “Sprösslings” beglichen zu haben. Der Betrug fällt leider erst viel später auf. Das Geld ist weg. – Seien Sie deshalb bei Bargeldforderungen über Messengerdienste wie “WhatsApp” äußerst misstrauisch. Achten Sie auf Anrede / Rechtschreibung / Höflichkeitsform (“Liebe Vater, überweisen Sie bitte Geld.”). Die Täterseite nutzt offenbar den Google-Übersetzer.

– Speichern Sie die unbekannte Nummer nicht automatisch ab. – Wählen Sie die in Ihren Kontakten bereits gespeicherte, bekannte Nummer Ihrer Tochter / Ihres Sohnes und suchen Sie das direkte Gespräch.

– Sofern Sie niemanden erreichen, fragen Sie Ihr Gegenüber nach Sachen, die nur die echte Tochter/ der echte Sohn wissen kann.

– Sollten Sie bereits eine Überweisung durchgeführt haben, veranlassen Sie bei Ihrer Bank umgehend eine Rücküberweisung und verständige Sie die Polizei.

– Erstatten Sie bei einem Betrug und / oder einem Versuch bei der Polizei Anzeige.

Quelle: Polizei Frankfurt

 

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