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Gemeinde Rodenbach wird „assistenzhundfreundliche Kommune“

Oft haben Hunde, die Menschen mit Beeinträchtigungen unterstützen, keinen Zutritt zu kommunalen Einrichtungen. Seit dem 1. Juli 2021 bestehen in Deutschland neue gesetzliche Regelungen zu Assistenzhunden, die in den Paragraph 12e – 12l des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) verankert sind. Die Assistenzhundeverordnung (AHundV) vom 19.12.2022 tritt am 01.03.2023 in Kraft.

Rodenbach will mit gutem Beispiel vorangehen, so haben sich die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter fraktionsübergreifend in der Sitzung der Gemeindevertretung am 29.09.2022 einstimmig dafür ausgesprochen, dass die Gemeinde Rodenbach eine assistenzhundfreundliche Kommune werden soll.

Die hierfür notwendigen Beschlüsse und Satzungsänderungen sowie alle weiteren hierfür erforderlichen Kriterien wurden umgesetzt und erfüllt.

Assistenzhunde sind ab sofort auch in den gemeindlichen Einrichtungen offiziell willkommen, denn die Gemeinde Rodenbach ist offiziell „assistenzhundfreundliche Kommune“, berichtet Bürgermeister Klaus Schejna. Blindenführ- und Assistenzhunde gleichen Behinderungen und Einschränkungen aus und tragen dazu bei, den beeinträchtigten Menschen einen sicheren Alltag zu ermöglichen. Die speziell dafür ausgebildeten Hunde übernehmen wichtige unterstützende Funktionen. Es freut mich, dass die Gemeinde Rodenbach aktiv einen weiteren Beitrag leistet, Menschen mit Beeinträchtigungen die Teilhabe am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben zu erleichtern. Menschen mit chronischen Beeinträchtigungen sollen genauso am öffentlichen Leben teilnehmen können wie Bürgerinnen und Bürger ohne Behinderung, so Schejna weiter.

Die Akzeptanz von Hunden, die hilfsbedürftigen Menschen mit Behinderungen von Nutzen sind, in öffentlichen Gebäuden zu erhöhen und gleichzeitig die Zutrittsrechte von Assistenzhunden aktiv zu unterstützen, sei Ziel der Maßnahme. Es würde mich freuen, wenn weitere Händler, Gastronomiebetriebe und Dienstleister unserem Beispiel folgen und ebenfalls die Kampagne unterstützen, berichtet Bürgermeister Schejna abschließend.

Mit einem für alle Besucherinnen und Besucher gut erkenntlich angebrachten Aufkleber an den Eingangstüren zu den gemeindlichen Gebäuden, wird darauf hingewiesen, dass das Mitführen von Assistenzhunden erlaubt ist. Zudem stehen Informationsmaterialien und Flyer mit weitergehenden Informationen zum Thema Assistenzhund im Rathaus zur Verfügung. Auf der globalen interaktiven Karte, der sogenannten „Dog-Map“, die anzeigt an welchen Orten Assistenzhunde erlaubt sind, können im Internet unter DogMap.info, weitere Orte markiert werden.

Die Aktion „Assistenzhundfreundliche Kommune“ wurde vom Verein Pfotenpiloten e. V. ins Leben gerufen, um über Assistenzhunde und ihre Zutrittsrechte aufzuklären. Sie ist Teil der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der „Aktion Mensch“ geförderten Zutrittskampagne „Assistenzhund willkommen“.

Pfotenpiloten e. V. ist eine unabhängige, gemeinnützige Organisation mit Sitz in Frankfurt, die nachhaltige Fundamente im jungen Assistenzhundsektor etabliert, damit Menschen mit Behinderungen in Zukunft leichter mit einem gut ausgebildeten Assistenzhund neu durchstarten können. Weiterführende Informationen gibt es auf der Internetseite der Pfotenpiloten e. V. unter https://www.pfotenpiloten.org/

Quelle: Polizei Hessen

 

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