Wächtersbach.
Das Ordnungsamt der Stadt Wächtersbach weist darauf hin, dass gemäß der Vorgaben des Sprengstoffgesetztes, das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern aus Gründen des Brandschutzes generell verboten ist. Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche entsprechend geahndet werden kann.
Da sich in unserer Altstadt fast ausschließlich Fachwerkhäuser befinden, gilt – dem Gesetz folgend – das besagte Abbrennverbot in dem gesamten Bereich der Altstadt, beginnend ab der Straße Untertor, Bachstraße, Obertor, Schwarzgasse, Hippegasse, Schlossstraße, Schloss, Kirchgasse, Marktplatz und Brunnenplatz.
Wir bitten unbedingt um Beachtung.
Quelle: Stadt Wächtersbach
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