MKK-Echo

Kino vor Ort zeigt „Belfast“

Oscar-prämierter Film ist am 21. April im Bürgerhaus Bischofsheim zu sehen

 

Im April setzt die Reihe „Kino vor Ort“ ihre Vorführungen im Bürgerhaus Bischofsheim fort. Das Konzept, den ausgewählten Film mit einer geringeren Anzahl an Sitzplätzen, dafür aber zu zwei Uhrzeiten zu zeigen, wird beibehalten. Das Kulturbüro der Stadt und die Mitwirkenden der Stadtleitbildgruppe „Maintal kulturell“ haben für Donnerstag, 21. April, um 17.30 und 20 Uhr den Film „Belfast“ ausgewählt.

 

Der vielbeachtete und Oscar-prämierte Film macht das Leben eines neunjährigen Jungen in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts zum Thema. Das Besondere daran: Der Regisseur erzählt Episoden seiner eigenen Kindheit in Belfast aus Sicht des Jungen „Buddy“. Im Mittelpunkt des Films stehen die Erlebnisse, Fragen, Wünsche und Empfindungen eines Kindes in einer Stadt, die von dem Konflikt zwischen Katholiken und Protestanten in Nordirland geprägt ist.

 

Die Geschichte spielt in einem Arbeiterviertel und zeigt in beeindruckenden Bildern viele authentische Details dieser Zeit. Die äußeren konfliktbeladenen Umstände stellen Buddys Familie vor eine folgenreiche Entscheidung und verändern somit das Leben des Jungen. Eine besondere Bedeutung für Buddy haben seine Großeltern. Die Rolle der Großmutter ist mit Judy Dench prominent besetzt. Aber auch alle anderen Besetzungen, insbesondere Jude Hill als Buddy, überzeugen. Der überwiegend in Schwarz-Weiß gedrehte Film gibt liebevolle und berührende Einblicke in das Milieu, in dem der Regisseur Kenneth Branagh aufgewachsen ist.

 

Wer eine der beiden Vorführungen besuchen möchte, kann unter Angabe der gewünschten Vorführzeit und Personenanzahl per E-Mail an kultur@maintal.de bis zum 20. April Plätze reservieren. Eventuelle Restkarten können auch an der Abendkasse erworben werden.

 

Wichtiger Hinweis: Die Stadt Maintal behält sich vor, die Veranstaltung auf Grund der pandemischen Lage, kurzfristig zu ändern oder abzusagen. Für den Besuch gilt die 3G-Regelung – geimpft, genesen oder getestet (Testnachweis von einem offiziellen Testzentrum, nicht älter als 24 Stunden) – und das Tragen einer FFP2-Maske.

 

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