MKK-Echo

Dein Pflaster

Main-Kinzig-Kreis. – „Dein Pflaster“ kommt nach Birstein: Am 10.3.22 und 31.03.22 macht das
Impfmobil des Main-Kinzig-Kreises an der Haupt- und Realschule Birstein (Kreissporthalle)
Station. Damit bietet sich interessierten Personen ab 5 Jahren die Gelegenheit, sich über eine
Corona-Schutzimpfung aufklären und vor Ort direkt impfen zu lassen. Mit freundlicher Unterstützung
vom Schulstandort Birstein ist das medizinische Team der örtlichen Impfstellen im Zeitraum von
12:30 Uhr bis 18:00 Uhr anzutreffen. Verimpft werden Vakzine von Johnson&Johnson, ein mRNAImpfstoff, also von Moderna und BioNTech/Pfizer, sowie der Proteinimpfstoff von Novavax.
Eine Voranmeldung ist nicht nötig. Mitzubringen sind bloß der Personalausweis oder ein anderer
Lichtbildausweis mit dem Wohnort, das Krankenkassenkärtchen und nach Möglichkeit das Impfbuch.
Um Wartezeit zu verringern, bitten die Impfteams darum, möglichst auch die ausgefüllten Anamneseund Aufklärungsbögen mitzubringen. Diese Dateien können auf der Kampagnenseite von „Dein
Pflaster“ heruntergeladen werden, auf www.mkk.de unter CoroNetz/Dein Pflaster

Das Angebot richtet sich an
1. Jugendliche ab 12 Jahren. Die Impfung wird mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty (BioNTech)
erfolgen. Es können Erst-, Zweit- sowie Auffrischimpfungen wahrgenommen werden.Zur
Impfung sind ein vollständig ausgefüllter Anamnesebogen sowie die dazugehörige
Einwilligungserklärung erforderlich. Diese muss zusätzlich zum Impfling von mind. einer
sorgeberechtigten Person unterzeichnet sein zudem muss min. eine Sorgeberechtigte
Person den Impfling begleiten. Sollte der Impfling über 15 Jahre sein und ohne
sorgeberechtigte Begleitperson erscheinen, muss beim Ausfüllen der Unterlagen der
ausdrückliche Verzicht auf ein Arztgespräch dokumentiert sein (Kreuz).
2. an Fünf- bis Elfjährige. Die Impfung wird mit dem mRNA-Impfstoff Kinder Comirnaty
(BioNTech) erfolgen. Es können Erst-, Zweitimpfungen wahrgenommen werden. Zur Impfung
sind ein vollständig ausgefüllter Anamnesebogen sowie die dazugehörige
Einwilligungserklärung erforderlich. Dazu ist dann das schriftliche Einverständnis beider
Elternteile nötig und ist zur Impfung vorzulegen. Zudem muss min. eine Sorgeberechtigte
Person den Impfling begleiten.
3. alle volljährigen Personen.

Auch Auffrischungen werden bei den Impfaktionen allen Interessierten angeboten, deren
Impfserie mindestens drei Monate zurückliegt.
Das betrifft auch zweite Auffrischimpfungen, die die Ständige Impfkommission insbesondere
gesundheitlich gefährdeten Gruppen empfiehlt: Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und
Bewohnern von Pflegeeinrichtungen und Menschen mit Immunschwäche (frühestens drei Monate
nach dem ersten „Booster“), aber ebenso Beschäftigten in medizinischen Bereichen sowie
Pflegeeinrichtungen (frühestens sechs Monate nach dem ersten „Booster“).

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