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Betretungsverbot nicht mehr pauschal für alle Kinder

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Corona: Land Hessen hat Vorgehen für Kitas bei Coronafällen weiter verfeinert

Main-Kinzig-Kreis. – Seit einigen Tagen setzt der Main-Kinzig-Kreis einen Erlass des Landes Hessen um, der Kita-Kindern bei einem Coronafall in der Gruppe kürzere Betretungsverbote ermöglicht. Das Land Hessen hat den Erlass in einem erneuten Gespräch mit den Gesundheitsämtern in einzelnen Punkten nun klarer ausdifferenziert. So gilt zum einen für geimpfte und genesene Kinder, die zu den Kontaktpersonen gehören, analog zu geimpften und genesenen Erwachsenen nicht mehr pauschal ein Betretungsverbot. Zum anderen sind die Kinder vom Betretungsverbot ausgenommen, die in ihrer Kita an einer regelmäßigen Reihentestung teilnehmen und somit aktuelle, offizielle Testnachweise besitzen. Der Main-Kinzig-Kreis folgt dieser neuen Regelung ab sofort und hat seine Allgemeinverfügung entsprechend ergänzt.

Somit gilt nun für Kinder in Betreuungseinrichtungen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden und deren Kontaktpersonen in der gleichen Gruppe Folgendes:

Ø  Positiv getestetes Kind: Bei positiv getesteten Kindern ändert sich vom Verfahren her nichts. Wenn ein positiver Testbefund vorliegt, muss sich das Kind für die Dauer von zehn Tagen in häusliche Isolierung begeben. Sollte es sich in der Kita befinden, muss es umgehend abgeholt werden. Nach einem positiven Schnelltest muss das Ergebnis noch mittels PCR-Test verifiziert werden. Eine Freitestung in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis, sofern keine Symptome vorliegen, ist nach sieben Tagen möglich.

Ø  Kinder der gleichen Gruppe: Die anderen Kinder der Kita-Gruppe – sofern sie nicht geimpft, nicht genesen sind und nicht an einer Reihentestung in der Einrichtung teilgenommen haben – müssen ebenfalls umgehend aus der Einrichtung abgeholt werden und erhalten ein Betretungsverbot für zehn Tage (ab letztem Kontakt). Sie können sich aber schon am gleichen Tag in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis freitesten lassen und am folgenden Tag mit Vorlage des Negativergebnisses zurück in die Kita. Für geimpfte und genesene Kinder und für Kinder in Einrichtungen mit solchen Reihentestungen im laufenden Betrieb entfällt das Betretungsverbot. Sie können am gleichen wie auch an den folgenden Tagen weiter betreut werden, wie die Landesregierung nun klargestellt hat.

Der Main-Kinzig-Kreis bittet alle Eltern dennoch weiterhin um Vorsicht. Gerade wenn es in der Kita-Gruppe einen Coronafall gegeben hat, empfiehlt das Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr allen Kontaktpersonen, sich mindestens mal in den folgenden fünf Tagen regelmäßig zu testen.

Quelle: Main-Kinzig-Kreis

 

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