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Main-Kinzig-Kreis: Mehr Betreuungssicherheit in der Coronazeit

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Main-Kinzig-Kreis schafft Entlastung für Kitas und Familien: Kreis setzt Landeserlass um, der verkürzte Betretungsverbote ermöglicht

Main-Kinzig-Kreis. – Welches Kind muss wie lange in Quarantäne, wenn es in der Kindergartengruppe einen positiven Coronatestbefund gegeben hat? Bisher ist diese Frage im Main-Kinzig-Kreis gemäß Hygienekonzept des Landes Hessen so beantwortet worden, wie in den meisten anderen Kreisen und kreisfreien Städten in Hessen auch: Alle Kontaktpersonen mussten für zehn Tage in häusliche Quarantäne mit der Option zum vorzeitigen Freitesten nach fünf Tagen, sofern das Kind keine Erkältungssymptome aufweist. Hessenweit fehlte aber zuletzt die Einheitlichkeit beim Vorgehen. Einige Kreise verzichteten, unter anderem aus Kapazitätsgründen, ganz auf Quarantäne-Schritte. Ein Erlass des Landes Hessen von Mitte dieser Woche soll wieder für mehr Einheitlichkeit sorgen und Eltern mehr Verlässlichkeit bei der Betreuung geben. Der Main-Kinzig-Kreis setzt ihn bereits um und hat am Freitag eine entsprechende Allgemeinverfügung herausgegeben, die dieses Anliegen bekräftigt.

Mit der neuen Regelung sind wesentlich kürzere Betretungsverbote möglich, sofern die Kontaktpersonen negative Antigen-Schnelltest-Nachweise vorzeigen können. Auch die Abläufe und Meldepflichten der Kitas werden entbürokratisiert. Auf Basis der Allgemeinverfügung braucht es nicht mehr die Einzelfall-Entscheidung des Amts für Gesundheit und Gefahrenabwehr. Stattdessen gilt die einheitliche Linie in den Einrichtungen ganz ohne Aufforderung oder gesonderte Betrachtung.

Nach den Worten von Landrat Thorsten Stolz sei diese Entlastung für die Kitas, die nun möglich werde, „sehr zu begrüßen“. „Auch wenn die Fallzahlen derzeit sinken, müssen wir davon ausgehen, dass Corona den Betreuungsalltag noch sehr lange begleiten und natürlich auch beeinträchtigen wird. Umso wichtiger ist es da, eine Routine zu entwickeln und zu pflegen, die für die Kitas, die Verwaltung, aber insbesondere für die Eltern entlastend wirkt“, so Thorsten Stolz.

Das Vorgehen für die positiv getesteten Personen und Kontaktpersonen in den Kitas sieht so aus:

Ø  Positiv getestetes Kind: Wenn ein positiver Testbefund vorliegt, muss sich das Kind für die Dauer von zehn Tagen in häusliche Isolierung begeben. Sollte es sich in der Kita befinden, muss es umgehend abgeholt werden. Nach einem positiven Schnelltest muss das Ergebnis noch mittels PCR-Test verifiziert werden. Eine Freitestung in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis, sofern keine Symptome vorliegen, ist nach sieben Tagen möglich. Für positiv getestete Kinder – wie auch im Übrigen für positiv getestetes Erzieherpersonal – ändert sich somit erst mal weiter nichts.

Ø  Kinder der gleichen Gruppe: Die anderen Kinder der Kita-Gruppe müssen ebenfalls umgehend aus der Einrichtung abgeholt werden und erhalten ein Betretungsverbot für zehn Tage (ab letztem Kontakt). Sie können sich aber schon am gleichen Tag in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis freitesten lassen und am folgenden Tag mit Vorlage des Negativergebnisses zurück in die Kita. Sie müssen damit nicht mehr bis zum fünften Tag warten. Lassen sie sich nicht testen oder haben sie keinen negativen Testbefund vorzuweisen, gilt das Betretungsverbot weiter. Eine vorzeitige Freitestung bei Symptomfreiheit kann auch zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb dieser zehn Tage erfolgen.

Ø  Betreuungsperson ohne Immunschutz: Als Kontaktperson zu einem positiv getesteten Kind hat sich eine Betreuungsperson ohne Immunschutz unmittelbar in zehntägige Quarantäne zu begeben. Eine Freitestung in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis ist nach sieben Tagen möglich. Der Immunschutz ist erreicht, wenn mindestens eine Grundimmunisierung vorliegt (2G-Status).

Die Kindertagesstätten müssen wie bisher auch jeden neuen positiven Fall ans Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr melden. Bei einem größerem Ausbruchsgeschehen in einer Kita kann der Main-Kinzig-Kreis in der jeweiligen Einrichtung die Maßnahmen verschärfen und enger durch Tests überwachen. Die Freitestungen in den offiziellen Stellen und Arztpraxen sollen weiterhin bei der Bewertung des Lagebilds helfen. Darüber hinaus empfiehlt der Main-Kinzig-Kreis allen Eltern, ihre Kinder in den folgenden Tagen mindestens mal mit Selbsttests weiterhin zu testen und bei ihnen sensibel auf Symptome zu achten, die auf eine Covid-19-Erkrankung schließen lassen.

Gesundheitsdezernentin Susanne Simmler hätte sich noch mehr Klarheit durch den Landeserlass gewünscht, hebt aber die positiven Seiten hervor: „Natürlich ist es für alle Eltern schwer, wenn sie weiterhin nicht verlässlich wissen, ob sie ihr Kind, das sie am Morgen gesund und symptomfrei in die Kita gebracht haben, nicht schon am Vormittag wieder abholen müssen. Da hätten wir eine Lösung mit täglichen Tests bei garantierter Betreuung für familienfreundlicher und gesundheitspolitisch ebenso wirksam gehalten“, so Simmler. „Allerdings haben die Eltern jetzt immerhin für die Folgetage mehr Planungssicherheit, wenn sie dann nicht für fünf Tage am Stück die Betreuung neu organisieren müssen. Der Main-Kinzig-Kreis handelt da nach Erlasslage im Sinne der Einheitlichkeit.“

Am Donnerstagnachmittag haben der Main-Kinzig-Kreis und die Städte und Gemeinden über die Änderungen beraten, die letztlich ja auch die Arbeit der kommunalen Bediensteten in den Kitas betreffen. Amtsleiter Dr. Wolfgang Lenz und Sakire Caglayan vom Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr erläuterten den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Fachbediensteten der Verwaltungen das Vorgehen. Am Freitag fand noch eine Abstimmungsrunde zwischen den Landkreisen und der Landesregierung zum Erlass statt, in der es um offene Verfahrensfragen auf Fachebene ging.

Jugenddezernent Winfried Ottmann hält den Weg hin zu mehr Einheitlichkeit beim Vorgehen für wichtig. „Testen bleibt ungemein wichtig. Es ist gut, dass die 29 Städte und Gemeinden hier ihre eigenen Wege gefunden haben und umsetzen. Das schafft schon mehr Sicherheit im Betreuungsalltag. Künftig ist nun auch für Eltern transparent und landesweit einheitlich klar, wie es bei einem positiven Fall weitergeht. Das erleichtert vieles im Kita-Alltag“, so Ottmann.

Quelle: Main-Kinzig-Kreis

 

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