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Landrat Stolz schlägt zusätzlichen Wahlkreis vor

Bevölkerung in bestehenden Landtags-Wahlkreisen wächst weiter und rechtfertigt weiteren Wahlkreis innerhalb der Kreisgrenzen – Pläne des Landes abgelehnt

Main-Kinzig-Kreis. – Der Main-Kinzig-Kreis hat sich zur möglichen Neustrukturierung der Wahlkreise bei der Landtagswahl 2023 positioniert: Geht es nach dem Willen der Kreisspitze, dann werden die Stadt Wächtersbach sowie die Gemeinden Gründau und Ronneburg nicht der Wetterau zugeordnet wie es das Land Hessen fordert, sondern verbleiben auch künftig in Wahlkreisen innerhalb des Kreisgebietes. „Die Zuordnung der drei Kommunen zur Wetterau macht inhaltlich, geografisch und auch politisch überhaupt keinen Sinn. Genau deshalb sprechen wir uns klar gegen die Herausnahme dreier Kommunen aus und sehen eine mittelfristig tragfähige Lösung dort, wo sie sich weiterhin eng an den Landkreisgrenzen orientiert“, erklärt Landrat Thorsten Stolz.

Mit einer entsprechenden Stellungnahme hat sich der Main-Kinzig-Kreis bereits gegenüber dem Land positioniert. Ein Herausschneiden von Wächtersbach, Gründau und Ronneburg bewertet der Main-Kinzig-Kreis darin kritisch. Der Kreisausschuss hält es hingegen für sinnvoll und gerechtfertigt, dass der Main-Kinzig-Kreis durch das Bevölkerungswachstum in den zurückliegenden Jahren einen vierten Wahlkreis bekommt.

Hintergrund ist, dass nach dem Hessischen Landtagswahlgesetz die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises nicht zu sehr vom Durchschnitt aller Wahlkreise abweichen soll. Beträgt die Abweichung mehr als 25 Prozent, hat der Gesetzgeber eine Neuabgrenzung vorzunehmen. In sämtlichen drei Landtagswahlkreisen im Main-Kinzig-Kreis liegt die Bevölkerungszahl um mehr als 20 Prozent über diesem Durchschnitt – Tendenz steigend. Die aktuellen Abweichungen betragen für den Wahlkreis 40 21,9 %, für den Wahlkreis 41 24,9 % und für den Wahlkreis 42 24,2 %.

Die Wahlkreiskommission des Landes hat einen Ausgleich mit Nachbarkreisen vorgeschlagen, die eine geringere Abweichung aufweisen. Konkret sollen die Stadt Wächtersbach (Wahlkreis 42) und die Gemeinden Ronneburg und Gründau (Wahlkreis 40) in den Wahlkreis 26 (Wetterau I) umgesetzt werden. Durch die Abgabe von Ronneburg und Gründau soll der Wahlkreis 40 die Stadt Erlensee (Wahlkreis 41) aufnehmen. Diese geplante Abgabe von drei Kommunen des Main-Kinzig-Kreises in einen Wahlkreis des Landkreises Wetterau lehnt der Main-Kinzig-Kreis jedoch ab.

„Ein derartiges Zerstückeln des Kreisgebiets vom Reißbrett aus kann ich nicht nachvollziehen“, kritisiert Landrat Stolz. „Wir sehen doch einen Boom bei den Baugebieten. Wir haben schwarz auf weiß die Zuwächse bei der Bevölkerungszahl, und zwar nicht nur vor den Toren Frankfurts. Jedes Jahr kommen 1.000 bis 2.000 neue Bürgerinnen und Bürger in unserem Kreisgebiet hinzu. Diese Folgen für die Wahlkreiszuschnitte müssen dringend berücksichtigt werden, aber nicht mit Stückwerk. Das ist auf Dauer nur mit einem zusätzlichen Wahlkreis zu lösen, der dieser Entwicklung Rechnung trägt.“

Das Landtagswahlgesetz sieht vor, dass Wahlkreise grundsätzlich ein zusammenhängendes Gebiet bilden und die Grenzen der Landkreise berücksichtigen sollen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat 2012 die sogenannte Wahlkreiskontinuität als Kriterium beim Zuschnitt von Wahlkreisen anerkannt. Eine einheitliche Repräsentation und damit die Interessenvertretung der Bürgerinnen und Bürger eines Wahlkreises durch eine möglichst weitgehende Übereinstimmung der Wahlkreise mit den politischen Landkreisen betrachtet der Kreisausschuss daher für „unabdingbar“.

Der Landrat sieht auch inhaltlich geringere Schnittmengen. „Die Themen der Beschulung, der Verkehrsentwicklung, des Arbeitsmarkts und des Gesundheitswesens hängen für die Menschen in Wächtersbach, Gründau und Ronneburg sehr eng mit dem Gebiet des Main-Kinzig-Kreises zusammen“, so Stolz und erinnert an die Planungskorridore wie den Landesentwicklungsplan, die Schulentwicklungspläne, den Nahverkehrsplan und die Sozialplanung. „Die Zuständigkeit eines Landtagsabgeordneten des Wetteraukreises für die Kommunen Wächtersbach, Ronneburg und Gründau würden die Wählerinnen und Wähler mit Verständnislosigkeit aufnehmen.“

Neben diesen Kritikpunkten sieht Landrat Thorsten Stolz auch die Pläne der Stadt Hanau zur Auskreisung unberücksichtigt. „Vor diesem Hintergrund erscheint die Bildung eines neuen Wahlkreises im Main-Kinzig-Kreis als beste und sinnvollste Lösung, die auch über die kommende Legislaturperiode des Landtags hinausweist“, so Stolz. Dieser neue Wahlkreis solle sich aus Städten und Gemeinden der derzeitigen Wahlkreise 40 und 42 zusammensetzen. Eine solche Lösung würde der geforderten Wahlkreiskontinuität entsprechen, die notwendige Anpassung der Wahlkreise des Main-Kinzig-Kreises wäre ohne landkreisübergreifende Zuordnungen realisierbar.

Quelle: Main-Kinzig-Kreis

 

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